BUS Rheinland-Pfalz - Steuerklassenwechsel beantragen (2023)

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz (Linie6PLus)

Leistungsbeschreibung

Steuerklassen werden in sechs verschiedene unterteilt und entscheiden über die Höhe des Lohnsteuerabzugs. Weiterhin legt die entsprechende Steuerklasse auch fest, in welcher Höhe bestimmte lohnsteuerliche Freibeträge berücksichtigt werden können. Die Steuerklasse wird zunächst automatisch vergeben: Die Steuerklasse I gilt für ledige oder geschiedene Arbeitnehmer. Für verheiratete oder verpartnerte Arbeitnehmer, die beide abhängig beschäftigt sind, ist die Steuerklasse IV vorgesehen, die dann für beide Ehegatten/Lebenspartner gilt. Alternativ kann ein Ehegatte/Lebenspartner in Steuerklasse III eingestuft werden; dann gilt für den anderen Ehegatten/Lebenspartner automatisch die Steuerklasse V. Einen Wechsel der Steuerklassenkombination IV/IV zu III/V und umgekehrt können Sie bei Ihrem Wohnsitzfinanzamt beantragen.

    An wen muss ich mich wenden?

    Bitte wenden Sie sich an das für Sie zuständige Finanzamt.

    Voraussetzungen

    Ein Steuerklassenwechsel ist im laufenden Jahr auch mehrfach möglich und wird mit dem 1. des Monats, der der Antragstellung folgt, wirksam.

      Welche Unterlagen werden benötigt?

      Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern.

        Welche Fristen muss ich beachten?

        Es fallen je nach individuellem Ermessen Fristen an. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem zuständigen Finanzamt. Für Eheleute, die ihre Steuerklasse anpassen wollen, gilt der 30. November des laufenden Jahres als letzter Termin für einen Antrag. Ein Steuerklassenwechsel wird mit dem 01. des Monats, der der Antragstellung folgt, wirksam. Anträge für das kommende Jahr sind ab dem 01. Oktober des laufenden Jahres möglich.

          Rechtsgrundlage
          Anträge / Formulare

          Elektronische Anträge und Formulare könnenkostenfrei über das Online-Portal der Finanzverwaltung (ELSTER) erstellt und übermittelt werden.

          Papiervordrucke für die Einkommensteuererklärung erhalten Sie in allen Finanzämtern des Landes Rheinland-Pfalz.

          Außerdem stehen die Formulare auf der Homepage des Landesamtes für Steuern zum Download zur Verfügung.

          Unterstützende Institutionen

          Siehe ELStAM.

          Fachlich freigegeben durch
          Fachlich freigegeben am

          09.01.2023

            Leistungsbeschreibung

            Steuerklassen werden in sechs verschiedene unterteilt und entscheiden über die Höhe des Lohnsteuerabzugs. Weiterhin legt die entsprechende Steuerklasse auch fest, in welcher Höhe bestimmte lohnsteuerliche Freibeträge berücksichtigt werden können. Die Steuerklasse wird zunächst automatisch vergeben: Die Steuerklasse I gilt für ledige oder geschiedene Arbeitnehmer. Für verheiratete oder verpartnerte Arbeitnehmer, die beide abhängig beschäftigt sind, ist die Steuerklasse IV vorgesehen, die dann für beide Ehegatten/Lebenspartner gilt. Alternativ kann ein Ehegatte/Lebenspartner in Steuerklasse III eingestuft werden; dann gilt für den anderen Ehegatten/Lebenspartner automatisch die Steuerklasse V. Einen Wechsel der Steuerklassenkombination IV/IV zu III/V und umgekehrt können Sie bei Ihrem Wohnsitzfinanzamt beantragen.

            An wen muss ich mich wenden?

            Bitte wenden Sie sich an das für Sie zuständige Finanzamt.

            Voraussetzungen

            Ein Steuerklassenwechsel ist im laufenden Jahr auch mehrfach möglich und wird mit dem 1. des Monats, der der Antragstellung folgt, wirksam.

              Welche Unterlagen werden benötigt?

              Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern.

                Welche Fristen muss ich beachten?

                Es fallen je nach individuellem Ermessen Fristen an. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem zuständigen Finanzamt. Für Eheleute, die ihre Steuerklasse anpassen wollen, gilt der 30. November des laufenden Jahres als letzter Termin für einen Antrag. Ein Steuerklassenwechsel wird mit dem 01. des Monats, der der Antragstellung folgt, wirksam. Anträge für das kommende Jahr sind ab dem 01. Oktober des laufenden Jahres möglich.

                  Rechtsgrundlage

                  Anträge / Formulare

                  Elektronische Anträge und Formulare könnenkostenfrei über das Online-Portal der Finanzverwaltung (ELSTER) erstellt und übermittelt werden.

                  Papiervordrucke für die Einkommensteuererklärung erhalten Sie in allen Finanzämtern des Landes Rheinland-Pfalz.

                  Außerdem stehen die Formulare auf der Homepage des Landesamtes für Steuern zum Download zur Verfügung.

                  Unterstützende Institutionen

                  Siehe ELStAM.

                  Fachlich freigegeben durch

                  Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz

                    Fachlich freigegeben am

                    09.01.2023

                      Bitte beachten Sie die nebenstehenden Hinweise.

                      Top Articles
                      Latest Posts
                      Article information

                      Author: Duncan Muller

                      Last Updated: 04/13/2023

                      Views: 5908

                      Rating: 4.9 / 5 (79 voted)

                      Reviews: 86% of readers found this page helpful

                      Author information

                      Name: Duncan Muller

                      Birthday: 1997-01-13

                      Address: Apt. 505 914 Phillip Crossroad, O'Konborough, NV 62411

                      Phone: +8555305800947

                      Job: Construction Agent

                      Hobby: Shopping, Table tennis, Snowboarding, Rafting, Motor sports, Homebrewing, Taxidermy

                      Introduction: My name is Duncan Muller, I am a enchanting, good, gentle, modern, tasty, nice, elegant person who loves writing and wants to share my knowledge and understanding with you.