Quelle: BUS Rheinland-Pfalz (Linie6PLus)
- Leistungsbeschreibung
Steuerklassen werden in sechs verschiedene unterteilt und entscheiden über die Höhe des Lohnsteuerabzugs. Weiterhin legt die entsprechende Steuerklasse auch fest, in welcher Höhe bestimmte lohnsteuerliche Freibeträge berücksichtigt werden können. Die Steuerklasse wird zunächst automatisch vergeben: Die Steuerklasse I gilt für ledige oder geschiedene Arbeitnehmer. Für verheiratete oder verpartnerte Arbeitnehmer, die beide abhängig beschäftigt sind, ist die Steuerklasse IV vorgesehen, die dann für beide Ehegatten/Lebenspartner gilt. Alternativ kann ein Ehegatte/Lebenspartner in Steuerklasse III eingestuft werden; dann gilt für den anderen Ehegatten/Lebenspartner automatisch die Steuerklasse V. Einen Wechsel der Steuerklassenkombination IV/IV zu III/V und umgekehrt können Sie bei Ihrem Wohnsitzfinanzamt beantragen.
- An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an das für Sie zuständige Finanzamt.
- Voraussetzungen
Ein Steuerklassenwechsel ist im laufenden Jahr auch mehrfach möglich und wird mit dem 1. des Monats, der der Antragstellung folgt, wirksam.
- Welche Unterlagen werden benötigt?
Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern.
- Welche Fristen muss ich beachten?
Es fallen je nach individuellem Ermessen Fristen an. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem zuständigen Finanzamt. Für Eheleute, die ihre Steuerklasse anpassen wollen, gilt der 30. November des laufenden Jahres als letzter Termin für einen Antrag. Ein Steuerklassenwechsel wird mit dem 01. des Monats, der der Antragstellung folgt, wirksam. Anträge für das kommende Jahr sind ab dem 01. Oktober des laufenden Jahres möglich.
- Rechtsgrundlage
- Anträge / Formulare
Elektronische Anträge und Formulare könnenkostenfrei über das Online-Portal der Finanzverwaltung (ELSTER) erstellt und übermittelt werden.
Papiervordrucke für die Einkommensteuererklärung erhalten Sie in allen Finanzämtern des Landes Rheinland-Pfalz.
Außerdem stehen die Formulare auf der Homepage des Landesamtes für Steuern zum Download zur Verfügung.
- Unterstützende Institutionen
Siehe ELStAM.
- Fachlich freigegeben durch
Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz
See AlsoSteuerklassen 1 bis 6 erklärt: So unterscheiden sich die Steuerklassen 2023Steuerklassen / 4.2 Steuerklassenwechsel bei Ehe-/Lebenspartnern | Haufe Personal Office ...Was ändert sich 2022? - Bundesfinanzministerium - ThemenSteuerklasse ändern – Der Antrag auf Steuerklassenänderung | kostenlose Formulare - Fachlich freigegeben am
09.01.2023
Leistungsbeschreibung
Steuerklassen werden in sechs verschiedene unterteilt und entscheiden über die Höhe des Lohnsteuerabzugs. Weiterhin legt die entsprechende Steuerklasse auch fest, in welcher Höhe bestimmte lohnsteuerliche Freibeträge berücksichtigt werden können. Die Steuerklasse wird zunächst automatisch vergeben: Die Steuerklasse I gilt für ledige oder geschiedene Arbeitnehmer. Für verheiratete oder verpartnerte Arbeitnehmer, die beide abhängig beschäftigt sind, ist die Steuerklasse IV vorgesehen, die dann für beide Ehegatten/Lebenspartner gilt. Alternativ kann ein Ehegatte/Lebenspartner in Steuerklasse III eingestuft werden; dann gilt für den anderen Ehegatten/Lebenspartner automatisch die Steuerklasse V. Einen Wechsel der Steuerklassenkombination IV/IV zu III/V und umgekehrt können Sie bei Ihrem Wohnsitzfinanzamt beantragen.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an das für Sie zuständige Finanzamt.
Voraussetzungen
Ein Steuerklassenwechsel ist im laufenden Jahr auch mehrfach möglich und wird mit dem 1. des Monats, der der Antragstellung folgt, wirksam.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es fallen je nach individuellem Ermessen Fristen an. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem zuständigen Finanzamt. Für Eheleute, die ihre Steuerklasse anpassen wollen, gilt der 30. November des laufenden Jahres als letzter Termin für einen Antrag. Ein Steuerklassenwechsel wird mit dem 01. des Monats, der der Antragstellung folgt, wirksam. Anträge für das kommende Jahr sind ab dem 01. Oktober des laufenden Jahres möglich.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Elektronische Anträge und Formulare könnenkostenfrei über das Online-Portal der Finanzverwaltung (ELSTER) erstellt und übermittelt werden.
Papiervordrucke für die Einkommensteuererklärung erhalten Sie in allen Finanzämtern des Landes Rheinland-Pfalz.
Außerdem stehen die Formulare auf der Homepage des Landesamtes für Steuern zum Download zur Verfügung.
Unterstützende Institutionen
Siehe ELStAM.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz
Fachlich freigegeben am
09.01.2023