Deutschlands Informationsplattform zum Coronavirus (2023)

Welche Varianten hat man bislang entdeckt und was weiß man über sie?

Seit Ende 2020 wird über die zunehmende Verbreitung neu aufgetretener Virusvarianten berichtet, die zunächst in Großbritannien (Alpha), Südafrika (Beta und Omikron), Brasilien (Gamma) oderIndien (Delta & Kappa)entdeckt wurden. Virusvarianten werden im Volksmund oft vereinfacht und irreführenderweise als Mutationen bezeichnet. Diese Varianten weisen meist eine erhöhte Übertragbarkeit und höhere Reproduktionsanzahl auf. So können sich Virusvarianten leichter und schneller ausbreiten – und dabei auf Dauer sogar die ursprüngliche Variante verdrängen.

Um einen besseren Überblick über Virusvarianten zu bekommen, fördert die Bundesregierung die bundesweite Sequenzierung der Viren. Virologische Basisdaten und Informationen zu Virusvarianten von SARS-CoV-2 stellt das Robert Koch-Institut (RKI)hierzur Verfügung.

Weitere Informationen zu den Virusvariantenfinden Sie in diesem Artikel.

Stand: 31.01.2023

Wieso gelten manche Virusvarianten als "besorgniserregend"?

Als „besorgniserregend“ (engl. "variant of concern", kurz: VOC) gelten Varianten, wenn Hinweise


  • auf eine erhöhte Übertragbarkeit

  • auf einen schwereren Krankheitsverlauf vorliegen

  • auf eine herabgesetzte Aussagekraft diagnostischer Nachweismethoden (z.B. Antigen-Schnelltests, PCR-Tests) oder

  • Impfstoffe oder eine vorherige Infektion mit dem Coronavirus keinen oder nur einen sehr eingeschränkten Schutz gegenüber dieser Variante aufweisen

Varianten, die diese Besonderheit nicht aufweisen, gelten nur als „von Interesse“, oder auch "Variant of interest", kurz: VOI, und stehen unter Beobachtung.

Das RKI richtet sich bei der Bewertung von Virusvarianten nach der WHO. Auf der Website des RKI finden Sie nähere Informationen zu den SARS-CoV-2-Varianten, ihren Sublinien und den Fallzahlen in Deutschland.

Stand: 31.01.2023

(Video) How does an infection develop into long COVID? | DW News

Wieso wurden die verschiedenen Varianten des Coronavirus umbenannt?

Diese Entscheidung wurde von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) gefällt. Die Varianten des Coronavirus werden nun nach den Buchstaben des griechischen Alphabets benannt. So soll eine Stigmatisierung der Länder vermieden werden, in denen sie erstmals entdeckt wurden. Zudem sind die griechischen Buchstaben leichter auszusprechen und Verwechselungen können vermieden werden.

Nach dem neuen System heißt die erstmals in Großbritannien gefundene Variante B.1.1.7 Alpha, die in Südafrika entdeckte Variante B.1.351 Beta und die in Brasilien bestimmte Variante P.1 Gamma. Bei der in Indien entdeckten Variante B.1.617 wird unterschieden zwischen der besorgniserregenden Variante B.1.617.2, die zu Delta wurde, und der Variante B.1.617.1, die als „von Interesse“ (VOI) eingestuft wurde. Sie heißt nun Kappa. Am 24. November 2021 wurde aus Südafrika erstmals von einer weiteren Variante B.1.1.529 berichtet. Sie erhielt den Namen Omikron.

Stand: 10.01.2023

Wo finde ich Informationen zu den Virusvarianten?

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) stellt eine Übersicht über SARS-CoV-2-Varianten bereit. Molekularbiologische Details zu den Varianten sind auf der Seite des Robert-Koch-Institutes (RKI) unter SARS-CoV-2: Virologische Basisdaten und Virusvarianten abrufbar. Es hat außerdem eine Übersicht zu besorgniserregenden SARS-CoV-2-Virusvarianten (VOC) aufbereitet. Karten zur internationalen Verbreitung stellt die Seite cov-lineages.org zur Verfügung.

Einen Überblick über aktuelle Sequenzen liefert unter anderem die Internetseite des Konsiliarlabors für Coronaviren an der Berliner Charité.

Weitere Informationen können Sie unserem Artikel entnehmen.

Stand: 10.01.2023

Wie häufig treten die unterschiedlichen Virusvarianten auf?

Derzeit dominiert die Virusvariante Omikron der Sublinie BA.5 in Deutschland und weltweit. Omikron hat andere Varianten, wie Delta und Alpha, so gut wie vollständig verdrängt. Weitere Sublinien der Omikronvariante, die in anderen Ländern an Fallzahlen zunehmen, stehen derzeit unter Beobachtung.

(Video) Germany divided over coronavirus | DW Documentary

Eine aktuelle Übersicht zum Auftreten und der Verteilung der Virusvarianten finden Sie in denWochenberichten des RKI.

Stand: 31.01.2023

Was wissen wir über die Virusvariante Omikron?

Über die Variante Omikron (B.1.1.529) wurde zuerst am 24. November 2021 vom südafrikanischen Gesundheitsministerium berichtet. Am 26. November 2021 hat die Weltgesundheitsorganisation (WHO) Omikron als "Variant of concern" (VOC), zu Deutsch "besorgniserregende Variante", eingestuft. Mittlerweile ist Omikron in verschiedenen Ländern weltweit die dominierende Variante. Laut Analysen des Robert Koch-Instituts (RKI) macht Omikron seit Anfang Januar 2022 auch die Mehrzahl der Infektionsfälle in Deutschland aus.

Phylogenetische Untersuchungen zeigen, dass die Omikron-Variante unabhängig von der Delta-Variante entstanden ist. Sie besitzt im Vergleich zum ursprünglichen Coronavirus SARS-CoV-2 eine ungewöhnlich hohe Zahl von ca. 30 Aminosäureänderungen im Spike-Protein, darunter solche mit bekanntem phänotypischem Einfluss (Erhöhung der Transmission, Immunevasion, Übertragbarkeit), aber auch viele Mutationen, deren Bedeutung unklar ist.

Der Omikron-Variante werden mittlerweile zahlreiche Sublinien zugerechnet (z. B. BA.1, BA.2, BA.2.12.1, BA.3, BA.4/BA.5). In Deutschland war zunächst die Sublinie BA.1 für die Mehrzahl der Omikroninfektionen verantwortlich, mittlerweile dominiert aber die Sublinie BA.5 (laut RKI 96%), so wie in anderen Ländern auch. Basierend auf der aktuellen Datenlage und ersten Studien konnte festgestellt werden, dass bei den Varianten BA.4 und BA.5 eine Veränderung in den Spike-Proteinen zu einer erhöhten Übertragbarkeit und Immunflucht führt.

Gut zu wissen: Mittlerweile stehen für die Booster-Impfung auf die Omikron-Variante angepasste Impfstoffe zur Verfügung. Mehr dazu erfahren Sie hier.

Stand: 09.01.2023

Welche Reise-Regelungen gelten für Virusvariantengebiete?

1. Grundsätzlich gilt für Einreisende nach Deutschland, die sich innerhalb der letzten 10 Tage zu einem beliebigen Zeitpunkt in einem Virusvariantengebiet aufgehalten haben:

a) für den Personenverkehr per Zug, Bus, Schiff und Flug ein Beförderungsverbot, um die Ausbreitung von Virusvarianten möglichst zu verhindern. Von diesem Einreiseverbot gibt es sehr eng begrenzte Ausnahmen, unter anderem für deutsche Staatsangehörige und Menschen mit Wohnsitz und Aufenthaltsrecht in Deutschland.

(Video) Growing number of countries require COVID tests from Chinese travelers | DW News

b) Für diese Personen gilt die Nachweispflicht eines negativen PCR-Testergebnisses bei der Einreise aus den aufgelisteten Virusvariantengebieten. Dieser Nachweis kann unter anderem auch bei der Einreisekontrolle verlangt werden. Auch Genesene und Geimpfte müssen über einen solchen Testnachweis verfügen.

c) Zudem besteht eine Testpflicht nach Einreise, d. h. Reisende ab 12 Jahren mit Voraufenthalt in einem Virusvariantengebiet können zum Zwecke der stichprobenartigen Überprüfung des Vorliegens von Virusvarianten von den zuständigen Behörden aufgefordert werden, unverzüglich nach Einreise einen PoC-Antigen-Test (bei positivem Ergebnis ebenfalls eine bestätigende Testung mittels Nukleinsäurenachweis) durchführen zu lassen. Anstelle des PoC-Antigen-Tests kann auch direkt ein Test mittels Nukleinsäurenachweis durchgeführt werden.
d) Daneben gilt eine grundsätzliche vierzehntägige Quarantänepflicht. Die Quarantäne kann dabei nicht verkürzt werden – auch nicht mit einem negativen Corona-Testergebnis. Impf- und Genesenennachweise befreien in der Regel nicht von der Einreisequarantäne.

2. Für Virusvariantengebiete, in denen eine Virusvariante aufzutreten droht, gilt ebenfalls die Nachweispflicht (siehe b), d.h. die Testpflicht vor Einreise, wobei in diesem Fall ein PoC-Antigen-Test ausreichend ist. Ebenfalls gilt bei Voraufenthalt in solchen Gebieten die Testpflicht nach Einreise (siehe c).

Die Maßnahmen für Reisende können Sie im Detail hier nachlesen.

Von Reisen in Virusvariantengebiete wird dringend abgeraten. Eine Auflistung der Virusvariantengebiete finden Sie beim Robert Koch-Institut.

Stand: 31.01.2023

Was ist ein Virusvariantengebiet?

Als Virusvariantengebiete gelten Gebiete, in denen

a) eine besorgniserregende Variante des Coronavirus verbreitet aufgetreten ist, die in Deutschland nicht verbreitet ist und bei der anzunehmen ist, dass von ihr ein besonderes Risiko ausgeht. Solche besonderen Risiken können unter anderem sein::


  • dass die Variante ein höheres Risiko für schwere Krankheitsverläufe und Hospitalisierungen darstellt.

  • dass Impfstoffe oder eine vorherige Infektion mit dem Coronavirus keinen oder nur einen sehr eingeschränkten Schutz gegenüber dieser Variante aufweisen.

b)eine besorgniserregende Variante aufgrund bestimmter Anhaltspunkte aufzutreten droht. Solche Anhaltspunkte können sein:


  • eine festgestellte oder anzunehmende, im Vergleich zur Bundesrepublik höhere Ausbreitungsgeschwindigkeit oder Inzidenz

  • verbunden mit nicht ausreichenden oder verlässlichen Sequenzdaten zum Variantenaufkommen und epidemiologischer Daten, die Rückschlüsse auf die Krankheitsschwere zulassen

Hinweise für Einreisende


Bitte stellen Sie sichvor Abreisedarauf ein, dass Ihr Beförderer (zum Beispiel Fluggesellschaft) im Rahmen der stichprobenhaften Überprüfung vor der Beförderung von Ihnen einen aktuellen NAAT-Test (mittels Nukleinsäurenachweis (PCR,PoC-NAT oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik) verlangen kann, wenn Sie sich zu einem beliebigen Zeitpunkt in den letzten zehn Tagen vor der Einreise in einem Virusvariantengebiet aufgehalten haben. Beim vorherigen Aufenthalt in Gebieten mit drohendem Risiko für besorgniserregende Varianten ist einPoC-Antigentest ausreichend.


Nach Ihrer Ankunft:Zudem besteht eine Testpflicht nach Einreise, d. h. Reisende ab 12 Jahren mit Voraufenthalt in einem Virusvariantengebiet können stichprobenartig überprüft werden und von den zuständigen Behörden aufgefordert werden, unverzüglich nach Einreise einenPoC-Antigen-Test durchführen zu lassen. Anstelle desPoC-Antigen-Tests kann auch direkt ein Test mittels Nukleinsäurenachweis durchgeführt werden. Ggfs. kann am Ort nach den landesrechtlichen Regelungen eineAbsonderung/Quarantäne angeordnet werden.


Bitte beachten Sie im Falle der Pflicht zur 14-tägigen Quarantäne, dass diese auch für geimpfte und genesene Personen gilt. Eine Verkürzung der Quarantänedauer ist nicht möglich. Eine Quarantänepflicht besteht jedoch nur im Falle von Virusvariantengebieten, in denen eine besorgniserregende Variante bereits aufgetreten ist.

(Video) Where did the coronavirus come from? | COVID-19 Special

Stand: 11.01.2023

Kann ein COVID-19-Impfstoff Schutz bieten, wenn das SARS-CoV-2-Virus mutiert?

Alle Impfstoffe, die aktuell in Deutschland zur Verfügung stehen, schützen nach derzeitigen Erkenntnissen sehr gut vor einer COVID-19-Erkrankung mit den ursprünglichen Virustypen, wie Beta und Delta, aber auch weiteren Varianten.

Bei der Virusvariante Omikron bietet die Corona-Schutzimpfung nach ersten Erkenntnissen ebenfalls einen guten Schutz vor einer schweren COVID-19-Erkrankung. Der Impfstoffhersteller BioNTech/Pfizer deutet allerdings in einerMitteilungdarauf hin, dass zwei Impfstoffdosen vonComirnaty® von BioNTech/Pfizereinen signifikant geringeren Neutralisationstiter aufweisen. Daher ist in diesem Fall diedritte Impfung besondersempfehlenswert, dadie Booster-Dosis denAntikörperspiegel zusätzlich (im Vergleich zu zwei Impfstoffdosen) um das 25-facheerhöht.

Wichtig zu wissen:

Die Europäische Kommission hat im September, die an die Omikron-Variante angepassten Corona-Impfstoffe von BioNTech/Pfizer und Moderna zugelassen.

Beide angepassten Impfstoffe sind für die Booster-Impfung gedacht und können bei Personen ab 12 Jahreneingesetzt werden, die mindestens eine Grundimmunisierung gegen COVID-19 erhalten haben.

(Video) Corona in Italy | DW Documentary

Stand: 27.01.2023

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Author: Foster Heidenreich CPA

Last Updated: 03/19/2023

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