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Autor | Georg W. Fr. Hegel, Ludwig Siep |
---|---|
Verlag | De Gruyter Akademie Forschung |
Erscheinungsjahr | 2005 |
Seitenanzahl | 326 Seiten |
ISBN | 9783050050256 |
Format | |
Kopierschutz | Wasserzeichen/DRM |
Geräte | PC/MAC/eReader/Tablet |
Preis | 248,00 EUR |
G. W. F. Hegel: Grundlinien der Philosophie des Rechts
2., bearbeitete Auflage 2005. XI, 312 S., 3 schwarz-weiße Abbildungen
ISBN 978-3-05-004164-3
Klassiker Auslegen, Bd. 9
Hegels 'Grundlinien der Philosophie des Rechts' von 1820 sind seit ihrem Erscheinen Gegenstand heftiger Kontroversen. Gehört das Werk der Restauration oder dem Frühkonstitutionalismus an? Muss man Hegels liberale Tendenzen zwischen den Zeilen eines für die Zensur getarnten Werkes lesen? Oder sind seine Erben die linken und rechten Totalitarismen des vergangenen Jahrhunderts? Neuerdings interessieren aber auch wieder die systematischen Beiträge des Werkes zu den Themen Person und Handlung, Freiheit und Kausalität, Recht und Ethik, zum Strafrecht und zum Völkerrecht oder zum Verhältnis von Markt, Sozialstaat und politischer Kultur (Kommunitarismusdebatte). Einen vollständigen Kommentar zu Hegels Rechtsphilosophie gibt es bislang nicht.
Die Beiträge dieses Bandes verbinden die Auslegung aller wichtigen Textabschnitte mit einer Auswahl unterschiedlicher Deutungs-Perspektiven der internationalen Hegel-Forschung.
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E-Book Download: Autor: Georg Wilhelm Hegel - Hegels Werk Grundlinien der Philosophie des Rechts wurde 1820 vollendet, aber wegen Zensurproblemen erst 1821 veröffentlicht. Es
In der Persönlichkeit liegt, daß ich als Dieser vollkommen nach allen Seiten (in innerlicher Willkür, Trieb und Begierde, sowie nach unmittelbarem äußerlichen Dasein) bestimmte und endliche, doch schlechthin reine Beziehung auf mich bin und in der Endlichkeit mich so als das Unendliche, Allgemeine und Freie weiß.. Der an und für sich seiende Geist unterscheidet sich dadurch von dem erscheinenden Geiste, daß in derselben Bestimmung, worin dieser nur Selbstbewußtsein , Bewußtsein von sich , aber nur nach dem natürlichen Willen und dessen noch äußerlichen Gegensätzen ist (Phänomenologie des Geistes , Bamberg und Würzburg 1807, S. 101 u. f. und Enzyklop.. Die Persönlichkeit enthält überhaupt die Rechtsfähigkeit und macht den Begriff und die selbst abstrakte Grundlage des abstrakten und daher formellen Rechtes aus.. Die beschließende und unmittelbare Einzelheit der Person verhält sich zu einer vorgefundenen Natur, welcher hiermit die Persönlichkeit des Willens als ein Subjektives gegenübersteht, aber dieser, als in sich unendlich und allgemein, ist die Beschränkung, nur subjektiv zu sein, widersprechend und nichtig .. c) Der Wille als (a) in seiner Beziehung auf sich, nicht von einer anderen Person (b), sondern in sich selbst unterschieden, ist er, als besonderer Wille von sich als an und für sich seiendem verschieden und entgegengesetzt, Unrecht und Verbrechen .. Die Einteilung des Rechts in Personen-Sachen recht und das Recht zu Aktionen hat, so wie die vielen anderen dergleichen Einteilungen, zunächst den Zweck, die Menge des vorliegenden unorganischen Stoffs in eine äußerliche Ordnung zu bringen.. Es liegt in diesem Einteilen vornehmlich die Verwirrung, Rechte, welche substantielle Verhältnisse, wie Familie und Staat, zu ihrer Voraussetzung haben, und solche, die sich auf die bloße abstrakte Persönlichkeit beziehen, kunterbunt zu vermischen.. Das Schiefe und Begrifflose der Einteilung in Personen- und Sachenrecht , das in dem römischen Rechte zugrunde liegt, zu entwickeln (das Recht zu Aktionen betrifft die Rechtspflege und gehört nicht in diese Ordnung), würde zu weit führen.. – Das römische Personenrecht ist daher nicht das Recht der Person als solcher, sondern wenigstens der besonderen Person; – späterhin wird sich zeigen, daß das Familienverhältnis vielmehr das Aufgeben der Persönlichkeit zu seiner substantiellen Grundlage hat.. Es ist allerdings nur eine Person, die aus einem Vertrage zu leisten hat, sowie auch nur eine Person, die das Recht an eine solche Leistung erwirbt, aber ein solches Recht kann man darum nicht ein persönliches nennen; jede Art von Rechten kommt nur einer Person zu, und objektiv ist ein Recht aus dem Vertrage nicht Recht an eine Person, sondern nur an ein ihr Äußerliches oder etwas von ihr zu Veräußerndes, immer an eine Sache.. Weil die Person der an und für sich seiende unendliche Wille in dieser ersten, noch ganz abstrakten Bestimmung ist, so ist dies von ihm Unterschiedene, was die Sphäre seiner Freiheit ausmachen kann, gleichfalls als das von ihm unmittelbar Verschiedene und...
GRIN - Grundlinien der Philosophie des Rechts - Eine Zusammenfassung der Grundgedanken Hegels ›
Grundlinien der Philosophie des Rechts - Eine Zusammenfassung der Grundgedanken Hegels - Philosophie - Seminararbeit 2005 - ebook 12,99 € - GRIN
1793 beendete er schließlich sein Studium der Theologie und Philosophie, entschied sich dann aber gegen die Übernahme eines geistlichen Amtes und übernahm stattdessen eine Stelle als Privatlehrer in Bern und später in Frankfurt am Main.. Mit der Unterstützung Schellings und auch Goethes wurde er dann 1805 außerordentlicher Professor an der Universität Jena, wo er dann auch ein Jahr später sein wohl bekanntestes Werk „Die Phänomenologie des Geistes“ vollendete.. Zu den bekanntesten Werken Hegels gehören neben den oben genannten „Die Wissenschaft der Logik“, sowie seine „Vorlesungen über die Geschichte der Philosophie, über die Philosophie der Geschichte, der Religion und der Weltgeschichte“, mit denen er u. a. anregend auf die sich bildenden Wissenschaften der Geschichtsschreibung und Politik- und Sozialwissenschaften wirkte.. Für Hegel ist Recht nicht ein gewillkürtes Produkt irgendeines Gesetzgebers, sondern vielmehr der historisch gewachsene und gewordene Versuch, diejenigen Regeln und Handlungsnormen zu entwickeln, die jedem einzelnen seine Freiheit gewährleisten [2] .. Hegel geht es nicht darum eine Zukunftsvision des Rechts zu entwerfen, sondern er will das Jetzt und die Vergangenheit analysieren und damit verstehen.. Hegel stellt dazu die These auf, dass das Jetzt, also die Wirklichkeit, das vorläufige Endergebnis einer vernünftigen Entwicklung ist, denn „was vernünftig ist, das ist wirklich; und was wirklich ist das ist vernünftig“ [3] .. Diese Idee des Rechts entnimmt man der vorangegangen Entwicklung und den Versuchen diejenigen Regeln und Verfahren herauszufinden, die Freiheit und Recht sicherstellen sollten.. Der Wille ist als eine besondere Weise des Denkens aufzufassen und nicht als zwei voneinander getrennte Vermögen anzusehen, als der Trieb dem Denken ein Dasein zu geben [8] .. Hegel zu Folge ist es nicht möglich die Begriffe der Freiheit und des Willens unabhängig voneinander zu sehen.. Dieses abstrakte Selbstbewusstsein, der freie Wille an sich, wäre jedoch bloß eine „Freiheit der Leere“, d. h., er würde in der totalen Handlungslosigkeit enden, da er etwas Unbestimmtes ist.. Das Vernünftige wird somit Ziel des wahrhaft freien Willens, des denkenden Intellekts, wobei die Freiheit in der Einheit von Bestimmtheit und Unbestimmtheit des Willens zugleich liegt.. Titel Grundlinien der Philosophie des Rechts - Eine Zusammenfassung der Grundgedanken Hegels Hochschule Universität Mannheim. (Rechtswissenschaftliche Fakultät) Veranstaltung Einführung in die Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie Note 12 Punkte Autor Sebastian Röder (Autor:in) Jahr 2005 Seiten 13 Katalognummer V114439 ISBN (eBook) 9783640152810 ISBN (Buch) 9783640154883 Dateigröße 403 KB Sprache Deutsch Schlagworte Grundlinien,. Philosophie,. Rechts,. Eine,. Zusammenfassung,. Grundgedanken,. Hegels,. Einführung,. Rechtsphilosophie,. Rechtssoziologie Preis (Ebook) 14.99 Preis (Book) 16.99 Arbeit zitieren Sebastian Röder (Autor:in) , 2005, Grundlinien der Philosophie des Rechts - Eine Zusammenfassung der Grundgedanken Hegels, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/114439
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Die Idee und Entwicklung des Rechts bei Hegel. Der Wille als Denken. 1.. Im Jahre 1829 wurde er dann sogar Rektor dieser Universität.. Hegel stellt dazu die These auf, dass das Jetzt, also die Wirklichkeit, das vorläufige Endergebnis einer vernünftigen Entwicklung ist, denn „was vernünftig ist, das ist wirklich; und was wirklich ist das ist vernünftig“ [3] .. Der Code Napoleon hingegen, ging schon von der universalen Rechtsfähigkeit jedes Menschen aus.. Der Wille ist als eine besondere Weise des Denkens aufzufassen und nicht als zwei voneinander getrennte Vermögen anzusehen, als der Trieb dem Denken ein Dasein zu geben [8] .. Hegel zu Folge ist es nicht möglich die Begriffe der Freiheit und des Willens unabhängig voneinander zu sehen.. Die Freiheit ist die Grundbestimmung des Willens, ja sie ist dieser Wille selbst.. Der Wille will also etwas Besonderes, in dem ist er für sich frei.