Gesetzliche Neuregelungen ab Januar 2023 | Bundesregierung (2023)

Familie und Kinder

Höheres Kindergeld und weitere Verbesserungen für Kinder

Das Kindergeld wird erhöht: Ab 2023 erhalten Eltern für jedes Kind 250 Euro pro Monat. Familien mit niedrigem Einkommen werden zusätzlich durch einen Sofortzuschlag und die Erhöhung des Kinderzuschlags entlastet.

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Mindestunterhalt für Kinder angehoben

Seit Jahresbeginn gilt ein höherer Mindestunterhalt für Kinder. Für Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahrs erhöht sich der Mindestunterhalt von 396 auf 437 Euro, für Kinder vom siebten bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahrs von 455 auf 502 Euro und für minderjährige Kinder vom 13. Lebensjahr von 533 auf 588 Euro.

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Kita-Qualitätsgesetz

Für eine bessere Qualität in der Kindertagesbetreuung unterstützt der Bund die Länder in den Jahren 2023 und 2024 mit je zwei Milliarden Euro.

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Junge Menschen in Pflegefamilien oder Erziehungshilfe entlasten

Aktuell geben junge Menschen in der Kinder- und Jugendhilfe 25 Prozent ihres Einkommens an das Jugendamt ab. Die sogenannte Kostenheranziehung wird nun abgeschafft. Sie sollen sich in Zukunft nicht mehr aus ihrem Einkommen an den Kosten der Kinder- und Jugendhilfeleistung beteiligen müssen.

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Arbeit – Soziales – Rente

Bürgergeld – Bessere Chancen auf Qualifikation und Arbeit

Bürgergeld – so heißt jetzt die Grundsicherung für Arbeitssuchende. Sie löst das so genannte Hartz IV ab. Mit dem Bürgergeld sollen sich Menschen im Leistungsbezug stärker auf Qualifizierung, Weiterbildung und Arbeitssuche konzentrieren können. Die Unterstützung selbst erhöht sich: Ab 1. Januar 2023 soll etwa ein alleinstehender Erwachsener 502 Euro erhalten – 53 Euro mehr als bisher.

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Energiepreispauschale für Studierende

Studierende und Fachschülerinnen und Fachschüler erhalten eine Einmalzahlung für die gestiegenen Energiekosten in Höhe von 200 Euro.

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Midi-Job-Grenze auf 2.000 Euro

Die Grenze für Midijobs wird auf 2.000 Euro angehoben. Bis zu diesem Einkommen zahlen Beschäftigte dann geringere Beiträge in die Sozialversicherungen.

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Erleichterter Zugang zum Kurzarbeitergeld verlängert

Die Bundesregierung hat den erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld noch einmal um sechs Monate verlängert. Er gilt nun bis 30. Juni 2023. Das stabilisiert den Arbeitsmarkt und schafft Planungssicherheit für Unternehmen.

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Neuregelungen in der Sozialhilfe

Ab dem 1. Januar 2023 gelten neue Regelbedarfe in der Sozialhilfe nach dem zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII) und für die ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG).

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Mehr Hinzuverdienst bei vorgezogener Altersrente

Die Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten entfällt. Bei Erwerbsminderungsrenten werden die Grenzen deutlich angehoben. Meldeverfahren werden digitalisiert. So verringert sich die Bürokratie. Erleichterungen gibt es auch in der Künstlersozialversicherung.

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Neue Beitragsbemessungsgrenzen für 2023

Die Rechengrößen in der Gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung werden wie jedes Jahr an die Einkommensentwicklung angepasst: Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung steigt auf 59.850 Euro im Jahr (monatlich 4.987,50 Euro). Die Versicherungspflichtgrenze steigt auf jährlich 66.600 Euro (monatlich 5.550 Euro).

(Video) Diese ÄNDERUNGEN erwarten uns ALLE (Januar 2023) - Gesetze, Neuigkeiten und Vorschriften Januar 2023

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Beitragssätze in der Rentenversicherung

Der Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung beträgt weiterhin 18,6 Prozent in der allgemeinen Rentenversicherung und 24,7 Prozent in der knappschaftlichen Rentenversicherung. Der Beitrag in der Alterssicherung der Landwirte wird für das Kalenderjahr 2023 monatlich 286 Euro (West) bzw. 279 Euro (Ost) betragen.

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Anhebung der Altersgrenzen

Im Jahr 2012 startete die Anhebung des Renteneintrittsalters („Rente mit 67“). Im Zuge der schrittweisen Anhebung steigen die Altersgrenzen um einen weiteren Monat. Versicherte, die 1957 bzw. 1958 geboren sind und für die keine Vertrauensschutzregelungen gelten, erreichen die Regelaltersgrenze mit 65 Jahren und elf Monaten bzw. mit 66 Jahren. Für die folgenden Geburtsjahrgänge erhöht sich die Regelaltersgrenze um je zwei Monate pro Jahrgang. Für die Jahrgänge 1964 und jünger liegt die Regelaltersgrenze bei 67 Jahren.

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Verbesserte Absicherung bei Erwerbsminderung

Wer in jüngeren Jahren vermindert erwerbsfähig wird, hat in der Regel noch keine ausreichenden Rentenanwartschaften aufbauen können. Damit die Versicherten dennoch eine angemessene Sicherung erhalten, werden Bezieher einer Erwerbsminderungsrente so gestellt, als hätten diese über den Eintritt der Erwerbsminderung hinaus so weitergearbeitet, wie zuvor (Zurechnungszeit). Die Zurechnungszeit wird in Anlehnung an die Anhebung der Regelaltersgrenze bis zum Jahr 2031 schrittweise bis auf 67 Jahre verlängert. Bei einem Beginn der Erwerbsminderungsrente im Jahr 2023 endet die Zurechnungszeit mit 66 Jahren.

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Künstlersozialabgabe ab 2023 bei fünfProzent

Der Abgabesatz in der Künstlersozialversicherung beträgt im Jahr 2023 5,0 Prozent (2022: 4,2 Prozent). Durch einen Stabilisierungszuschuss des Bundes in Höhe von rund59 MillionenEuro wird der krisenbedingte Anstieg der Künstlersozialabgabe im Vergleich zum Vorjahr aber deutlich abgeschwächt. Darüber hinaus werden zukünftig die Zuverdienstmöglichkeiten für Versicherte bei einer weiteren nicht künstlerischen selbstständigen Tätigkeit dauerhaft erweitert. Zudem werden Kunst- und Kulturschaffende besser sozial abgesichert, etwa beim Versicherungsschutz für Berufsanfängerinnen und Berufsanfänger in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung und bei der Zahlung von Beitragszuschüssen durch die Künstlersozialkasse.

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Elektronische Arbeitsunfähigkeitsmeldung

Ab 2023 übermittelt der Arzt Krankmeldungen für gesetzlich Versicherte direkt elektronisch an die Krankenkasse. Der Arbeitgeber kann sie dort abrufen. Arbeitnehmer sollten sich aber weiterhin vom Arzt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aushändigen lassen. Diese können sie bei möglichenStörfällen des elektronischen Verfahrens selbst dem Arbeitgeber vorlegen.

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Steuern und Finanzen

Bundeshaushalt 2023

Der Bundeshaushalt 2023 sieht Einnahmen und Ausgaben von jeweils von 445,2 Milliarden Euro vor – gut zehn Prozent weniger als im Vorjahr. Darin enthalten ist eine „globale Krisenvorsorge“ mit einem Volumen von fünf Milliarden Euro. Daraus können pandemiebezogene Mehrbelastungen oder solche, die durch den Ukraine-Krieg entstanden sind, finanziert werden.

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Inflationsausgleich für 48 Millionen Menschen

Mit dem Inflationsausgleichsgesetz wird für rund 48 Millionen Bürgerinnen und Bürger die Steuerlast an die Inflation angepasst. Damit werden Mehrbelastungen abgefedert. Zudem werden Familien gezielt unterstützt, indem der Grundfreibetrag und der Kinderfreibetrag angehoben werden.

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Homeoffice-Pauschale verbessert und entfristet

Steuerentlastung bei Homeoffice und Rentenbeiträgen, Anhebung von Pausch- und Freibeträgen mit dem Jahressteuergesetz 2022 ergeben sich für Bürgerinnen und Bürger viele steuerliche Verbesserungen.

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Höherer Entlastungsbeitrag für Alleinerziehende

Um die besonderen Belastungen von Alleinerziehenden zu berücksichtigen, wurde der Entlastungsbetrag von 4008 Euro im Jahr 2022 auf 4260 Euro im Jahr 2023 erhöht. Bei mehreren Kindern steigt der Entlastungsbetrag ab dem zweiten Kind um 240 Euro pro Kind.

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Rentenbeiträge voll von der Steuer absetzbar

Beschäftigte werden im Jahr 2023 um 3,2 Milliarden Euro entlastet – denn sie können ihre Rentenbeiträge ab dann voll von der Steuer absetzen. Das reduziert nicht nur ihre Steuerlast, sondern verhindert auch künftig eine „doppelte Besteuerung“ der Renten.

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(Video) Bürgergeld: 500€ - Neuer Regelsatz ab Januar 2023 beschlossen

Effektive Durchsetzung von Sanktionen und Bekämpfung von Geldwäsche

Sanktionen können nun besser umgesetzt werden. Hierzu wird eine Zentralstelle zur Sanktionsdurchsetzung eingerichtet, die die Maßnahmen koordinieren wird. Das Gesetz beinhaltet auch Regelungen zur Geldwäschebekämpfung: Beispielsweise sollen die Barzahlungen beim Erwerb von Immobilien ausgeschlossen werden.

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Steuererleichterungen für Solaranlangen

Für Besitzer von Solaranlagen gibt es ab dem 1. Januar 2023 Vereinfachungen. So entfällt für einige Anlagen die Pflicht, einen besonderen Erzeugerstromzähler installieren zu lassen. Wer mit einer kleinen Photovoltaikanlage auf dem Dach Geld verdient, ist ab 2023 von der Einkommensteuer und Umsatzsteuer befreit. Ausschlaggebend dafür ist die Bruttoleistung: Bei Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Gebäuden ohne Wohnraum darf sie maximal 30 Kilowatt betragen, bei Mehrfamilienhäusern maximal 15 Kilowatt pro Einheit.

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Ermäßigte Umsatzsteuer in der Gastronomie

Der reduzierte Umsatzsteuersatz von sieben Prozent auf Speisen in der Gastronomie wird bis zum 31. Dezember 2023 verlängert. Ziel ist es, die Branche zu entlasten und die Inflation nicht weiter zu befeuern. Die Regelung galt ursprünglich befristet bis zum 31. Dezember 2022, um die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Beschränkungen zu mildern und die Gastronomie in der Zeit der Wiedereröffnung zu unterstützen. Für Getränke gilt weiterhin der Regelsteuersatz von 19 Prozent.

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Höhere Tabaksteuer

Am 1. Januar 2023 steigt die Steuer auf Zigaretten, Zigarillos und Tabak. Packungen mit 20 Zigaretten kosten dann durchschnittlich 10 Cent mehr. Das Tabaksteuermodernisierungsgesetz wurde am 17. August 2021 im Bundesgesetzblatt verkündet und ist überwiegend am 1. Januar 2022 in Kraft getreten. Ziel ist es, nicht nur Steuereinnahmen zu generieren, sondern auch die Raucherquote in Deutschland zu senken und den Einstieg in den Tabak- und Rauchkonsum insbesondere bei Jugendlichen zu verhindern.

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Wohnen und Bauen

Mehr Wohngeld für mehr Menschen

Die stark gestiegenen Energiekosten treffen Bürgerinnen und Bürger mit kleinen Einkommen besonders stark. Bei ihnen machen die Wohn- und Heizkosten einen hohen Anteil der Ausgaben aus. Mit der bisher größten Wohngeldreform können ab 2023 zwei Millionen Haushalte statt bisher 600.000 Wohngeld erhalten. Das Wohngeld wird zudem deutlich erhöht – im Schnitt verdoppelt.

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Faire Aufteilung des CO2-Preises

Je schlechter die Fassade eines Gebäudes gedämmt ist, je älter die Heizung oder die Fenster sind, desto mehr Energie wird zum Heizen benötigt und desto höher sind die CO2-Kosten. Bisher mussten Mieterinnen und Mieter diese Kosten allein tragen. Ab Januar 2023 werden Vermieterinnen und Vermieter stärker beteiligt – je nach energetischem Zustand des Mietshauses.

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Bauen und Sanieren für den Klimaschutz

Zum 1. Januar tritt die novellierte Bundesförderung für effiziente Gebäude in Kraft. Neue Förderboni und leichtere Förderbedingungen sollen möglichst vielen Menschen die energetische Sanierung ihres Hauses ermöglichen. Für Neubauten wird das „Effizienzhaus-55“ zum gesetzlichen Förderstandard.

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Erleichterungen bei Planungs- und Genehmigungsverfahren verlängert

Seit Mai 2020 gelten erleichterte Bauplanungs- und Umweltgenehmigungsverfahren. Die Regelungen haben sich als geeignete Kriseninstrumente erwiesen. Um weiter Planungssicherheit vor allem für Großvorhaben zu haben, wurden die Bestimmungen bis Ende 2023 verlängert.

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Umwelt und Klima

Neue Förderrichtlinie zum Umweltbonus

Der Kauf von rein elektrischen Fahrzeugen wird über den 1. Januar 2023 hinaus gefördert. Die Förderung wird nur für Kraftfahrzeuge ausgegeben, die nachweislich einen positiven Klimaschutzeffekt haben. Der Bundesanteil an der Förderung beträgt 4.500 Euro bis zu einem Netto-Listenpreis des Basismodells von 40.000 Euro und 3.000 Euro bei einem Netto-Listenpreis über 40.000 Euro bis 65.000 Euro. Die mit der Förderung gekauften Autos dürfen ein Jahr lang nicht weiterverkauft werden.

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Verpflichtende Mehrwegverpackungen für Speisen und Getränke To-Go (zum Mitnehmen)

Ab 1. Januar 2023 müssen To-Go-Speisen und -Getränke auch in Mehrwegverpackungen angeboten werden. Dabei dürfen diese Produkte nicht teurer als dieselben Produkte in Einwegverpackungen sein. Ein Pfandsystem ist jedoch erlaubt.

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Landwirtschaft

Sechs Milliarden Euro jährlich für eine ökologische Landwirtschaft

Ab 2023 stehen in Deutschland jährlich rund sechs Milliarden Euro an EU-Mitteln für ein nachhaltiges und resilientes Agrar- und Ernährungssystem sowie für attraktive ländliche Räume zur Verfügung. Grundlage für die Umsetzung ist der nationale GAP-Strategieplan.

(Video) 7 wichtige Neuerungen für Rentner 2023

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Antibiotika in der Tierhaltung – Bessere Datenerfassung, weniger Resistenzen

Eine verbesserte Datenerfassung soll für einen umsichtigeren Einsatz von Antibiotika bei Nutztieren sorgen. Ziel ist es, damit Resistenzen zu vermeiden.

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Mehr Fläche für zusätzliches Getreide

Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine hat zur Verknappung vor allem von Weizen sowie Preissteigerungen auf den internationalen Agrarmärkten geführt. Vor diesem Hintergrund hat die EU-Kommission den Mitgliedsstaaten einmalig für das Jahr 2023 die Möglichkeit eröffnet, im Rahmen der EU-Agrarförderung Umweltauflagen für den Ackerbau zu lockern und damit zur Steigerung der Nahrungsmittelproduktion beizutragen. Für Deutschland bedeutet das, dass die Pflicht vier Prozent der betrieblichen Ackerfläche stillzulegen sowie der jährliche Wechsel der Fruchtfolge 2023 ausgesetzt wird. So kann etwa Weizen zwei Jahre hintereinander angebaut werden.

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Energie

Energiepreisbremsen

Die Strom- Gas- und Wärmepreisbremsen entlasten Privathaushalte und Unternehmen von den stark gestiegenen Energiekosten. Sie kommen zum 1. März 2023, gelten aber rückwirkend ab Januar 2023.

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EEG 2023: Ausbau erneuerbarer Energien massiv beschleunigen

Das EEG 2023 ist die größte energiepolitische Gesetzesnovelle seit Jahrzehnten. Es legt die Grundlagen dafür, dass Deutschland klimaneutral wird. Mit einem konsequenten, deutlich schnelleren Ausbau soll der Anteil erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch bis 2030 auf mindestens 80 Prozent steigen. Das novellierte EEG tritt am 1. Januar 2023 in Kraft

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Mehr Windenergie auf See

Der Ausbau der Offshore-Windenergie wird beschleunigt. Vorgesehen ist eine installierte Leistung von Offshore-Windenergie-Anlagen bis zum Jahr 2030 von mindestens 30 Gigawatt und mindestens 40 Gigawatt bis 2035. Im Jahr 2045 sollen dann mindestens 70 Gigawatt erzeugt werden.

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Kernkraftwerke können befristet weiterbetrieben werden

Atomkraftwerke, die noch in Betrieb sind, können bis zum 15. April 2023 weiterbetrieben werden. Es geht darum, für denbevorstehenden Winter sicherzustellen, dass es zu keiner Strom-Mangellage kommt. Das heißt, bis 15. April 2023 bleibt der Weiterbetrieb der drei Atomkraftwerke (AKW) Emsland, Isar 2 und Neckarwestheim 2 erlaubt.

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Schnellerer Ausstieg aus der Braunkohle in NRW

Der Braunkohleausstieg in Nordrhein-Westfalen wird auf das Jahr 2030 vorgezogen – und kommt damit rund acht Jahre früher als bisher geplant.

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Gesundheit und Pflege

Triage in der Pandemie neu geregelt

Sollten in einer Pandemie die Intensivbetten knapp werden, muss unter Umständen die schwere Entscheidung getroffen werden, wer eine überlebenswichtige Behandlung bekommt und wer nicht. Hierfür darf ausschließlich die „aktuelle und kurzfristige Überlebenswahrscheinlichkeit“ berücksichtigt werden. Kriterien wie Behinderung oder Alter spielen dabei keine Rolle.

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Entlastung von Pflegekräften in Krankenhäusern

Die Personalsituation in der Krankenhauspflege wird durch konkrete Pflegepersonal-
bemessung verbessert. Außerdem wird der Verwaltungsaufwand verringert und die Digitalisierung weiterentwickelt. Pädiatrie und Geburtshilfe werden finanziell besser ausgestattet.

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(Video) Diese ÄNDERUNGEN erwarten uns ALLE (März 2023) - Gesetze, Neuigkeiten und Vorschriften März 2023

Corona-Impfung: Übergang in die Regelversorgung

Die Coronavirus-Impfverordnung wird über den 31. Dezember verlängert. Insbesondere wird der Anspruch auf Corona-Schutzimpfungen beibehalten und bis zum 7. April 2023 fortgeschrieben. Neu ist: Ab dem 1. Januar 2023 werden die Impfungen nicht mehr aus Bundesmitteln vergütet.

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Reform für mehr Selbstbestimmung

Die Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts ist in Kraft getreten. Für beide Rechtsbereiche gilt: Die bestehenden Regelungen werden neu strukturiert und der aktuellen Zeit angepasst. Im Mittelpunkt des neuen Betreuungsrechts stehen die Wünsche der Betroffenen.

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Verbraucher

Verbot von weiteren Tattoofarben

Bereits im Januar 2022 wurden mehr als 4000 gefährliche Chemikalien in Tätowierfarbe und Permanent Make-up beschränkt oder verboten. Am 4. Januar 2023 läuft die Übergangsfrist für zwei weitere Tattoo-Farbstoffe aus: „Pigment Blue 15:3“und „Pigment Green 7“sind dann auch verboten.

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Verkehr

Mehr Geld für den ÖPNV

Die Länder erhalten mehr Finanzmittel, um den öffentlichen Personennahverkehr attraktiver zu gestalten. Der Bund stellt dafür Mittel in Höhe von einer Milliarde Euro zur Verfügung.

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Lkw-Maut steigt

Zum 1. Januar steigen die Sätze für die Lkw-Maut. Hintergrund für die Erhöhung sind EU-Vorgaben und das neue Wegekostengutachten. Die Lkw-Maut muss sich an den Kosten für Bau, Betrieb, Erhalt und Ausbau der Verkehrswege orientieren – neben den tatsächlich verursachten Kosten für Luftverschmutzung und Lärmbelastung. Das neue Wegekostengutachten für Deutschland deckt den Zeitraum von 2023 bis 2027 ab.

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Wirtschaft

Mehr Verantwortung für Unternehmen in der Lieferkette

Das Lieferkettengesetz tritt am 1. Januar 2023 in Kraft. Gestärkt werden in globalen Lieferketten Menschenrechte und Umweltschutz. Das Gesetz verpflichtet Unternehmen in Deutschland Menschenrechte zu achten, indem Sorgfaltspflichten umgesetzt werden. Diese Pflichten gelten für den eigenen Geschäftsbereich, für das Handeln eines Vertragspartners und das Handeln weiterer (mittelbarer) Zulieferer.

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Migration – Asyl

Mehr Chancen für gut integrierte Geflüchtete

Mit dem Chancen-Aufenthaltsrecht sollen Menschen, die gut in Deutschland integriert sind, auch gute Chancen erhalten. Die bisherige Praxis der so genannten Kettenduldungen wird beendet. Geflüchtete können nunmehr unter bestimmten Voraussetzungen ein dauerhaftes Bleiberecht erlangen.

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Asylverfahren beschleunigen

Asylverfahren werden beschleunigt und die Rechtsprechung vereinheitlicht. Ziel ist es, bessere und schnellere Entscheidungen in den Verfahren herbeizuführen und dadurch Gerichte und Behörden zu entlasten.

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Digitalisierung

Gesetzesverkündung künftig elektronisch

Gesetze und Rechtsverordnungen werden künftig nicht mehr über das gedruckte Bundesgesetzblatt erscheinen, sondern rein elektronisch im Internet. Die Bekanntmachung wird so beschleunigt und der Zugang zum Gesetzestext erleichtert.

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Wahlrecht

Zur Europawahl schon mit 16 Jahren

Das Mindestwahlalter bei den Wahlen zum Europäischen Parlament wird von 18 auf 16 Jahre abgesenkt. Die nächsten Wahlen zum Europäischen Parlament finden 2024 statt. (Inkrafttreten vorbehaltlich der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt.)

(Video) Neue Gesetze 2023 - 10 Dinge, die sich ändern! | Anwalt Christian Solmecke

FAQs

Welche Entlastungen gibt es 2023? ›

Diese Entlastungen kommen im Jahr 2023:

Der Höchstbetrag des Kinderzuschlags zusätzlich zum Kindergeld für Familien mit kleinen Einkommen wird auf 250 Euro monatlich pro Kind angehoben. Das neue Bürgergeld: Ab 2023 wird ein alleinstehender Erwachsener 502 Euro erhalten - 53 Euro mehr als bisher.

Was ändert sich bei der Rente 2023? ›

Wer 2023 in den Ruhestand geht, muss einen höheren Anteil seiner Rente versteuern. Ab Januar 2023 steigt der steuerpflichtige Rentenanteil von 82 auf 83 Prozent. Somit bleiben 17 Prozent der ersten vollen Bruttojahresrente steuerfrei. Bei Bestandsrenten bleibt der festgesetzte steuerfreie Rentenbetrag bestehen.

Was ändert sich 2023 in der Grundsicherung? ›

Die Bezüge in der Grundsicherung steigen um mehr als 50 Euro, Alleinstehende erhalten künftig 502 Euro. Die Jobcenter sollen sich stärker um Arbeitslose kümmern. So soll die Vermittlung in dauerhafte Arbeit anstatt in einfache Aushilfsjobs besser gelingen.

Was passiert am 01.01 2023? ›

Sonntag, 1. Januar 2023. Berlin/Deutschland: Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz tritt in Kraft. Berlin/Deutschland: Das Bürgergeld löst das umgangssprachlich „Hartz IV“ genannte Arbeitslosengeld II als staatliche Grundsicherungsleistung ab.

Was ändert sich 2023 Februar? ›

Der Februar 2023 bringt einige Neuerungen.
...
Das ändert sich im Februar 2023: Bierpreise, Maskenpflicht, Energiesparlampen.
MonatFebruar 2023
Beginn1. Februar 2023
Ende28. Februar 2023
Feb 3, 2023

Welche Zuschüsse bekommt man 2023? ›

Entlastungsplan 2023 - Alle Einmalzahlungen und Zuschüsse im Überblick
  • 500 Euro automatisch durch Strompreisbremse. Seit 01. ...
  • 200 Euro Netzkostenzuschuss ab Januar. ...
  • 400 Euro Heizkostenzuschuss. ...
  • 3.000 Euro Teuerungsprämie auch 2023.
Dec 12, 2022

Welche Zuschüsse gibt es 2023 für Arbeitnehmer? ›

Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Der steuerliche Grundfreibetrag sorgt dafür, dass das Existenzminimum für alle steuerfrei bleibt. Für 2023 wird er um 561 Euro auf 10.908 Euro angehoben. Für 2024 ist eine weitere Anhebung um 696 Euro auf 11.604 Euro vorgesehen.

Was ändert sich für Rentner mit Grundsicherung 2023? ›

Der maximale Rentenfreibetrag bei der Grundsicherung im Alter und beim Wohngeld steigt 2023 auf 251 Euro. Sie können diesen Freibetrag in dieser Höhe in Anspruch nehmen, wenn Ihre Monatsrente mindestens 603 Euro beträgt.

Welche Entlastung bekommen Rentner 2023? ›

Wohngeld plus gibt es seit Anfang Januar 2023 und erhöht den monatlichen Zuschuss auf durchschnittlich 370 Euro. Wohngeld plus kann auch von Rentnern beantragt werden. Entscheidend für die Höhe der Auszahlung ist, wie hoch die Wohnkosten im Vergleich zum Einkommen und in der Gemeinde sind.

Welche Jahrgänge gehen 2023 in Rente? ›

Im Jahr 2023 erreichen grundsätzlich die Geburtsjahrgänge ab dem 02.01.1957 und 31.12.1957 geboren sind. Wer hingegen am 01.01.1957 geboren ist, kann am 01.12.2022 also noch vor dem Jahr 2023 in die Regelaltersrente gehen und zwar mit Vollendung des 65. Lebensjahrs und 11 KM.

Wie fällt die Rente 2023 aus? ›

Renten steigen 2023 an: So viel Geld mehr gibt es

Der Rentenzahlbetrag liegt aktuell durchschnittlich bei 1089 Euro. Mit der Steigerung um zuvor genannte Prozentsätze dürften Menschen im Westen 38 Euro mehr, Menschen im Osten sogar knapp 46 Euro mehr erwarten.

Welches Vermögen ist unantastbar? ›

Auch kleinere Barbeträge oder sonstige Geldwerte können unangetastet bleiben, solange der Freibetrag des Leistungsempfängers 5000 Euro nicht übersteigt. Für jede weitere Person, die vom Leistungsempfänger unterhalten wird, gilt ein zusätzlicher Freibetrag von 500 €.

Wie hoch ist die Grundsicherung 2023 für Rentner? ›

Neue Regelsätze ab 01.01.2023: Regelbedarfsstufe 1: 502 Euro. Regelbedarfsstufe 2: 451 Euro. Regelbedarfsstufe 3: 402 Euro.

Wie hoch darf die Rente sein um eine Grundsicherung zu bekommen? ›

Maximal werden 251 Euro nicht angerechnet (die halbe Regelbedarfsstufe 1 von aktuell 502 Euro) – also die Summe aus den 100 Euro und den 30 Prozent zusammen, so dass bei Renten ab 603,33 Euro der maximale Freibetrag erreicht ist. Berechnet wird der Freibetrag anhand der Bruttorente, also vor Abzug der Sozialbeiträge.

Was passiert am 8 Januar 2023? ›

SZ am AbendNachrichten am 8. Januar 2023. Staat und Kassen haben bei Corona-PCR-Tests weit höhere Kosten erstattet, als entstanden sind. Milliardenverschwendung bei PCR-Tests, schärferes Waffenrecht in Deutschland, Terrorverdächtiger festgenommen - was heute wichtig war.

Was erwartet uns 2023? ›

2023 kommen zahlreiche Neuerungen auf uns zu: Das Bürgergeld wird eingeführt, das Urlaubsland Kroatien bekommt den Euro, das letzte AKW in Deutschland geht vom Netz. Der Ausblick aufs neue Jahr im Schnelldurchlauf.

Was passiert mit Deutschland 2023? ›

Deutschland steht im kommenden Jahr nach Einschätzung der sogenannten Wirtschaftsweisen eine Rezession und eine anhaltend hohe Inflation bevor. Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung rechnet 2023 mit einem Abschwung um 0,2 Prozent und einer hohen Inflation von 7,4 Prozent.

Was ist neu ab Februar 23? ›

Neu ab Februar 2023: Maskenpflicht im ÖPNV fällt weg

In einigen Bundesländern wurde die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr schon Ende des letzten Jahres abgeschafft. Ab Anfang Februar 2023 fällt nun die Maskenpflicht im öffentlichen Fernverkehr in ganz Deutschland.

Was ändert sich 2023 in der Pflege? ›

Mehr Lohn in Pflegeberufen

Im Mai 2023 soll der Mindestlohn für Pflegekräfte erhöht werden. Bei Pflegehilfskräften soll der Mindestlohn von 13,70 € pro Stunde auf 13,90 € pro Stunde steigen. Für Dezember 2023 ist eine erneute Erhöhung auf 14,15 € pro Stunde geplant.

Was wird 2023 verboten? ›

Es war bereits beschlossen, dass die Inverkehrbringung der T8-Leuchtstofflampe ab September 2023 verboten wird. Die Änderungen der RoHS Richtlinien aus vergangenem Frühjahr legen das Ende der Leuchtstoffröhre einige Tage früher fest: ab dem 25.

Wer bekommt die 415 Euro Heizkostenzuschuss? ›

Quartal 2022 wohngeldberechtigte Haushalte mit einer Person 415 Euro, mit zwei Personen 540 Euro und für jede weitere Person 100 Euro. Der Deutsche Bundestag hat mit Gesetz vom 9. November 2022 die Gewährung eines weiteren Heizkostenzuschusses beschlossen.

Wer bekommt heizkostenzuschuss 2023? ›

Deshalb bekommen den zweiten Heizkostenzuschuss finanzschwächere Familien und Alleinerziehende, Seniorinnen und Senioren; außerdem Studierende und Menschen in Aufstiegsfortbildung sowie Azubis mit Bafög, mit Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld.

Wer bekommt 1000 Euro vom Staat? ›

Laut des Berichts soll für Personen mit einem Einkommen unterhalb von 30.000/60.000 Euro (alleinstehend/verheiratet) ein Zuschlag von 1.000 Euro für jedes Kind für die Jahre 2022 und 2023 pro Haushalt eingeführt werden. Dabei soll es sich um eine Einmalzahlung, nicht um einen Steuerfreibetrag handeln.

Was ändert sich 2023 Lohnabrechnung? ›

Der Grundfreibetrag (steuerfreies Existenzminimum) steigt ab 2023 um 561 Euro auf 10.908 Euro und ab 2024 um weitere 696 Euro auf 11.604 Euro.

Wie viel netto mehr ab 2023? ›

Gute Nachrichten für deutsche Arbeitnehmer: 2023 bleibt mehr Netto vom Brutto als noch in diesem Jahr. Das zeigt eine Rechnung des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) für die Zeitung „ Welt “. So bekommen Arbeitnehmer 2023 zwischen 236 und 2217 Euro mehr Nettolohn als noch 2022.

Hat man 2023 mehr Netto? ›

Und auch 2023 dürfte die Inflation weiter zulegen. Nun gibt es aber eine gute Nachricht: Im neuen Jahr bleibt für fast alle Berufstätigen teilweise deutlich mehr Netto vom Brutto übrig. Mehrere hundert Euro über gesamte Jahr gerechnet sind für die meisten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf jeden Fall drin.

Werden die 300 € für Rentner von der Grundsicherung abgezogen? ›

Nein, die 300 Euro werden nicht auf Sozialleistungen angerechnet. Rentner, die Grundsicherung im Alter bekommen, erhalten die 300 Euro zusätzlich zur Einmalzahlung von 200 Euro im Juli.

Wie hoch ist die Rente wenn man nie gearbeitet hat? ›

Die Höhe der Grundsicherung hängt vom Einkommen und dem Vermögen ab. Auch das Vermögen des Ehepartners wird bei der Berechnung berücksichtigt. Alleinstehende Erwachsene bekommen mindestens 502 Euro, Paaren steht pro Partner 451 Euro zu.

Was bekommen Rentner im Januar 2023? ›

Erwerbsminderungsrenten können ab 1. Januar 2023 unter Beachtung dynamischer Hinzuverdienstgrenzen bezogen werden. Beim Bezug einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung ergibt sich 2023 eine Hinzuverdienstgrenze von rund 35.650 Euro, bei Renten wegen voller Erwerbsminderung von rund 17.820 Euro.

Wer bekommt die 300 € Energiepauschale? ›

Viele Rentnerinnen und Rentner haben im Dezember 2022 eine einmalige Energiepreispauschale von 300 Euro brutto erhalten. Studierende sowie Fachschülerinnen und -schüler werden 2023 mit einmalig 200 Euro unterstützt. Erwerbstätige erhielten bereits im September eine einmalige Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro.

Wie werden die 300 Euro für Rentner ausgezahlt? ›

Die 300 Euro wurden bis zum 7. Dezember 2022 angewiesen, heißt es von der Deutschen Rentenversicherung. Die Auszahlung soll dann im Laufe des Dezembers erfolgen. Personen, die Ende Dezember erstmals Rente beziehen, können mit dem Geld im Januar 2023 rechnen.

Was wird 2023 erhöht? ›

Grundfreibetrag wird erhöht

Der steuerliche Grundfreibetrag sorgt dafür, dass das Existenzminimum für alle steuerfrei bleibt. Für 2023 wird er um 561 Euro auf 10.908 Euro angehoben. Für 2024 ist eine weitere Anhebung um 696 Euro auf 11.604 Euro vorgesehen.

Welche Erhöhungen gibt es 2023? ›

Bürgergeld, Rentenerhöhung, 49-Euro-Ticket: Das ändert sich im Jahr 2023
  • Energiepreisbremsen starten.
  • Bürgergeld startet.
  • 49-Euro-Ticket kommt (voraussichtlich)
  • Kindergeld steigt.
  • Renten steigen (voraussichtlich)
  • Krankenkassenbeiträge steigen.
  • Wohngeld wird aufgestockt.
  • Grundfreibetrag wird erhöht.

Welche Gesetze treten 2023 in Kraft? ›

Neue Gesetze bringt auch das Jahressteuergesetz für 2023

Der Spitzensteuersatz von 42 Prozent ist im kommenden Jahr ab 62.810 Euro fällig, statt wie zuvor ab 58.597 Euro. Der Sparerpauschbetrag steigt 2023 von zuvor 801 auf 1.000 Euro für Ledige und von 1.602 auf 2.000 Euro für gemeinsam veranlagte Eheleute.

Was ändert sich 2023 für Verbraucher? ›

01.01.2023, 08:13 5 Min. 2023 bringt für Verbraucher zahlreiche Gesetze und Regeln mit sich: Preisbremsen senken die Energiekosten, Krankenkassen werden teurer und das 49-Euro-Ticket startet. Diese und weitere Änderungen im Überblick.

Was sagen Astrologen zu 2023? ›

Auch im Jahr 2023 wird die Umgestaltung unserer Gesellschaft weiterhin in vollem Gange sein. Der Veränderungsplanet Uranus düst weiter durchs Stierzeichen und wird dem Stier, als Symbol der Finanzwelt gut einheizen. Es steht damit eine Revolution des Bankwesens bevor und neue Zahlungsmethoden werden sich behaupten.

Was ändert sich 2023 MDR? ›

Neu ab 2023: Führerschein umtauschen, Deutschlandticket, Maskenpflicht im Verbandskasten. Neu 2023 in den Bereichen Umwelt und Verkehr: Medizinische Masken werden im Verbandskasten Pflicht. Der Umtausch zum EU-Führerschein geht in die zweite Runde.

Warum 2023 ein gutes Jahr wird? ›

Auch 2023 wird es Frühling werden! Dann, darin sind viele Ökonomen einig, blüht auch die Wirtschaft wieder auf. Nach dem Winter werde die Wirtschaft wieder wachsen und die Inflation gehe zurück. Bisher hat sich die deutsche Wirtschaft in der Energiepreis-Krise gut geschlagen.

Wird die Inflation wieder sinken 2023? ›

Dezember hat die Europäische Zentralbank (EZB) ihre Inflationserwartungen für dieses und die kommenden Jahre nochmals nach oben angepasst. Für 2022 rechnet sie nun mit einer Inflation von 8,4% für die Eurozone, für 2023 mit 6,3% und für 2024 mit 3,4%.

Wie wird die Inflation 2023? ›

041 vom 9. Februar 2023. WIESBADEN – Die Inflationsrate in Deutschland wird im Januar 2023 voraussichtlich +8,7 % betragen. Gemessen wird sie als Veränderung des Verbraucherpreisindex (VPI) zum Vorjahresmonat.

Was bleibt von 1800 Euro Rente übrig? ›

Susanne ging 2022 in Rente und bezieht eine Bruttorente von 1.800 Euro pro Monat beziehungsweise 21.600 Euro pro Jahr. Davon geht ein Rentenfreibetrag von 3.888,00 Euro weg. Das ergibt 17.712,00 Euro Einkünfte.

Wie hoch darf meine Rente sein um steuerfrei zu bleiben? ›

Hieraus errechnet sich ihr „Rentenfreibetrag“ in Höhe von 6.000 Euro. Im Jahr 2021 beträgt ihre Jahresbruttorente aufgrund der bisherigen Rentenanpassungen 15.440 Euro. Ihr „Rentenfreibetrag“ bleibt trotzdem bei 6.000 Euro.

Wie viel Grundsicherung gibt es ab 2023? ›

Neue Regelsätze ab 01.01.2023: Regelbedarfsstufe 1: 502 Euro. Regelbedarfsstufe 2: 451 Euro. Regelbedarfsstufe 3: 402 Euro.

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Author: Nicola Considine CPA

Last Updated: 01/09/2023

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