I. Inhaltsverzeichnis
I. Inhaltsverzeichnis
II. Abkürzungsverzeichnis
1. Einleitung – Die Einführung zur Fallstudie im Linking und Monitoring
2. Case Management in der Kinder- und Jugendhilfe – Fallstudie - Familie Müller
2.1. Kinder- und Jugendhilfe
2.2. Case Management
2.3. Phasen des Case Management
2.4. Phase Linking
2.4.1. Voraussetzungen für die Phase Linking
2.4.2. Erster Schritt im Linking: Die Vorbereitung
2.4.3. Zweiter Schritt im Linking: Die Vermittlung
2.4.4. Dritter Schritt im Linking: Die Anpassung
2.4.5. Vierter Schritt im Linking: Die fallbezogene Vernetzung
2.5. Phase Monitoring
2.5.1. Normaler Fallverlauf im Monitoring
2.5.2. Drohender Abbruch durch den Adressaten im Monitoring
2.5.3. Fehlende Umsetzung der Leistung durch einen Hilfsanbieter im Monitoring
3. Fazit und Ausblick
III. Literaturverzeichnis
Hinweis: Die Familie M. und ihre Situation sind fiktiv und für diese Studie konstruiert.
II. Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
1. Einleitung – Die Einf ü hrung zur Fallstudie im Linking und Monitoring
Ende 2018 wurde der „Datenreport 2018 – ein Sozialbericht für die Bundesrepublik Deutschland“ erstellt. In dieser Studie werden Zahlen und Angaben zu bedeutsamen Bereichen des Lebens von Fachkräften aus Statistik und der Sozialforschung veröffentlicht. Kinder aus Problemfamilien haben Schwierigkeiten im Bereich ihrer Gesundheit, von Geburt an wachsen sie ungesund auf. Entweder rauchen die Mütter schon während der Schwangerschaft oder sind selbst gesundheitlich beein-trächtigt. Die Probleme der Eltern setzen sich im Leben des Nachwuchses fort. Dies führt oft zu Fehlverhalten, gesundheitlichen Schwierigkeiten der Psyche, ungesunder Ernährung etc. (Magdeburg Kompakt, 2019). Für diese Familien mit einem Berg an Problemen kann das CM zielführend in der Aktivierung zur Selbsthilfe werden. Dies kann anhand einer praktischen Auseinandersetzung mit der hier folgenden Fallstudie gezeigt werden. Zu Beginn wird die Familie mit ihrer Problemlage vorgestellt. Anhand des CM in den Phasen Linking und Monitoring im Bereich der Kinder- und Ju-gendhilfe wird die Familie auf der Netzwerkebene zur Selbsthilfe durch verschiedene Hilfsangebo-te von diversen Leistungsanbietern unterstützt.
Fam. Müller wohnt am Stadtrand von Bonn in einem baufälligen EFH, das nach dem Tod der El-tern des Familienvaters, Anton Müller, gemeinsam mit einem hohen Geldbetrag an ihn vererbt wurde. Anton, 44 Jahre alt, arbeitet in einem Straßenbauunternehmen mit bundesweitem Arbeits-einsatz und kommt teilweise nur an den Wochenenden nach Bonn zur Familie. In seiner Freizeit, unterwöchig und an den Wochenenden, sucht er gemeinsam mit Freunden diverse Spielhallen auf und verliert dort viel Geld. Seit dem Tod seiner Eltern und der Gründung seiner jetzigen Familie hat sich eine Spielesuchtproblematik entwickelt. Er wirkt schnell gereizt und wird teils auch aggressiv, lügt und hat den Dispokredit schon voll ausgereizt. Anton meint, er finde sein Glück nur an den Spieleautomaten. Seine Frau, Marie Müller, 42 Jahre alt, leidet seit dem Kontaktabbruch zu den eigenen Eltern ab ihrem ca. 24. Lebensjahr an Depressionen. Seit Geburt der 16-jährigen Tochter Sophia ist sie nicht mehr berufstätig. Sie meint, sie wolle sich immer gut um die Kinder und um den Haushalt bzw. um den Garten kümmern, der Lohn des Mannes müsse vollkommen für das Leben der Familie reichen. Sophia geht nicht mehr regelmäßig zur Schule und ist nur noch zum Schlafen zuhause. Sie redet kein Wort mit ihren Familienmitgliedern. In ihrer „schulfreien“ Zeit begibt sie sich mit einer Gang in die Stadt und begeht gemeinsame Ladendiebstähle. Mehrmals wurde sie schon von der Polizei aufgegriffen. Sophia hat einen vierjährigen Bruder, Paul. Er wird unregelmä-ßig von der Mutter zur Kita gebracht. Paul wird von seinen Eltern wenig beachtet. Oft spielt er al-lein im Garten oder sitzt bei schlechtem Wetter vorm Fernseher in seinem Zimmer. Marie hat einen Bruder, Benjamin, 48 Jahre alt, der in der Innenstadt von Bonn wohnt. Er ist Gutverdiener und al-leinstehend. Oft besucht er die Familie und greift Marie unter die Arme mit Geld und Einkäufen. Aus dem Familienalltag und der Erziehung der Kinder hält er sich jedoch heraus.
Die Fam. hat durch die Verschuldung keinerlei finanzielle Mittel, um den Alltag zu bewältigen. Durch ihre Depressionen kann sich die Mutter selten um die Belange der Familie kümmern. Sie ist kraftlos, sitzt oft im Garten oder steht erst gar nicht auf. Der Vater ist praktisch nie ansprechbar durch seine Arbeit und seine Freizeit, die er in den Spielhallen verbringt. Benjamin hat es nach langem Reden geschafft, in Begleitung seiner Schwester zum JA zu gehen und sich Hilfe in der schwierigen Familien- bzw. Lebenssituation zu holen. Aufgrund der schwierigen Lage wird sich im weiteren Verlauf zeigen, wie weit die Familie die Angebote der Hilfe annimmt.
2. Case Management in der Kinder- und Jugendhilfe – Fallstudie - Familie Müller
2.1. Kinder- und Jugendhilfe
Zu Beginn wird der Begriff Kinder- und Jugendhilfe wie folgt definiert: „Darunter versteht man die Gesamtheit der öffentlichen Sozialisationshilfen für junge Menschen sowie der Unterstützungsleis-tungen für deren Familien, Erziehungs- und Personensorgeberechtigte außerhalb von Familie, Schule, Hochschule, Berufsausbildung und Arbeitswelt“ (Wabnitz, 2019, S. 17).
Wie in Punkt 1 erläutert, hat sich Benjamin mit seiner Schwester Marie an das JA gewandt, um sich professionelle Hilfe in der Problemlage zu holen. Gemäß § 85 Abs. 1 SGB VIII und § 69 Abs. 1 und 3 SGB VIII (o.V., 2019, S. 53/64) ist das JA für die Hilfeleistungen zuständig. Es hat vier wichtige Aufgaben auszuführen: Beim JA handelt es sich um eine Aufsichts- und Kontrollbehörde mit Regelungen zur Inobhutnahme von Kindern. Darüber hinaus ist das JA Koordinator von Leis-tungserbringern im Bereich des SGB VIII. Ebenso tritt es selbst als Erbringer von Beratungs- und Begleitungsleistungen in Erscheinung. Zuletzt regt es Dienste an (Deller/Brake, 2014, S. 222). Nach einer Beratung beim zuständigen JA wurde Fam. Müller an den ASD weitergeleitet. Der ASD wird wie folgt erklärt: „Der ASD ist eine Organisationseinheit des Jugendamts, deren Fachkräfte in der Arbeit mit Familien fallverantwortlich sind. Im ASD laufen alle ‚Fäden‘ im Kinderschutz zusam-men“ (Biesel/Urban-Stahl, 2018, S. 213). Die Hauptaufgaben sind Beratung und Unterstützung für Kinder, Jugendliche und ihre Eltern im Bereich der Fragestellung zur Erziehung (Deller/Brake, 2014, S. 223). Im Zentrum der Arbeit steht das Wohl der Kinder und Jugendlichen (Biesel/Urban-Stahl, 2018, S. 213). Das SGB VIII ist zur Arbeit in der Kinder- und Jugendhilfe im gesetzlichen Rahmen anzuwenden. Fam. Müller wird seitens ASD durch einen Fallmanager unterstützt, was im nächsten Punkt ausführlicher beschrieben wird.
2.2. Case Management
Der Begriff CM wird wie folgt definiert: „Case Management ist eine Verfahrensweise in Human-diensten und ihrer Organisation zu dem Zweck, bedarfsentsprechend im Einzelfall eine nötige Un-terstützung, Behandlung, Begleitung, Förderung und Versorgung von Menschen angemessen zu bewerkstelligen“ (DGCC e.V., 2015, S.X). CM wird in Institutionen mit dem Hintergrund der Soz. Arbeit angeboten, es ist ein einzelfallorientiertes Konzept. Soz. Arbeit hat sich die Hilfe zum Ziel gegenüber Einzelnen bzw. Familien in Bereichen veränderter Lebensumstände gemacht, die Schwierigkeiten bereiten. Dabei spielt die Befähigung zur Selbsthilfe, sprich Ressourcen der Per- son zu entdecken, die motivieren, um selbst aktiv zu werden. Ausgangspunkt für die Hilfe ist die soz. Netzwerkarbeit u. Sozialraumorientierung (Neuffer, 2013, S.20/21). Ressourcen sind im Rah-men des CM die Stärken des Betroffenen zu entdecken u. sie in den Hilfeprozess einfließen zu lassen. Sie motivieren ihn u. bringen seine eigene Aktivität auf dem Weg zur Veränderung seiner problematischen Lebensbereiche. Dieser Prozess wird auch als „Empowerment“ bezeichnet u. wird wie folgt definiert: „Empowerment bedeutet Selbstbefähigung und Selbstbemächtigung, Stär-kung der Eigenmacht, Autonomie und Selbstverfügung“ (Neuffer, 2013, S.26). Die Arbeit der Res-sourcen findet auf folgenden Stufen statt, u.a. die persönlichen-, familiären-, sozioökologischen-, sozioökonomischen- u. kulturellen Ressourcen. Eine zielerreichende Unterstützung kann durch eine pos. Beziehung zw. Fallmanager u. Klientel gewährleistet sein (Neuffer, 2013, S.20-29). Die Anwendung des CM ist in Deutschland in den Gesetzbüchern verankert, besonders im SGB (DGCC e.V., 2015, S. VII).
2.3. Phasen des Case Management
CM unterteilt sich gemäß DGCC e.V. in insgesamt sechs Phasen: 1. Eröffnung der Klärung (Access, Case Finding, Intaking, Kontaktaufnahme, Prüfung des Bedarfs, Einleitung des CM), 2. Assessment (Ausführliche Dokumentation der Situation der Versorgung und der Gestaltung des All-tags), 3. Hilfe- bzw. Serviceplanung (Zielfestlegung und Hilfeleistungen der Unterstützung im Ein-zelfall), 4. Linking (bedarfsgerechte Vermittlung von Hilfeangeboten zur Unterstützung), 5. Monitoring (Sicherung, Prüfung und Bewertung der Hilfsangebote zur Unterstützung bzw. Fallsteuerung), 6. Evaluation (Bewertung und Abschluss des CM) (DGCC e.V., 2015, S. 15-32). Wie im Punkt 1.0. beschrieben, sind die Phasen vier (Linking) und fünf (Monitoring) für diese Fallstudie relevant. Ent-sprechend werden die zwei Phasen in den weiteren Punkten ausführlich mit praktischen Anwen-dungen anhand des Fallbeispiels bei Fam. Müller beschrieben .
2.4. Phase Linking
Linking ist eine Phase zur Vermittlung passender Unterstützungsangebote im CM. Diese wird als Prozess beschrieben in der die Adressatenvermittlung im Bereich diverser Angebote vorgenom-men wird. Dabei werden diverse Angebote von Leistungserbringern recherchiert, die auch im öko-nomischen Rahmen liegen, die Kontaktaufnahme wird vorbereitet und evtl. eine Begleitung zu den Anbietern vorgenommen. Um die Individualität der Persönlichkeit des Adressaten im Hinblick der Angebote zu unterstützen, werden im Rahmen des CM teilweise auch Gespräche mit den Leis-tungserbringern unterstützt. Falls mehrere Angebote im Bereich der Leistungen ermittelt werden, beginnt die Entwicklung einer Vernetzung in dieser Phase. Der Hilfe- bzw. der Serviceplan wird dieser Phase vorausgesetzt und die richtigen Leistungsangebote werden hierbei ausgeführt. Die Steuerung des Einzelfalls ist durch die Leistungsangebote im CM so einzubringen, dass die vorher festgelegten Ziele zu erreichen sind. Linking beinhaltet weitere vier Schritte, die teils ineinander-greifen (DGCC e.V., 2015, S. 23/24).
2.4.1. Voraussetzungen f ü r die Phase Linking
In der Anwendung der Fallstudie kommt nur das SGB VIII zum Tragen. Die Voraussetzung ist der erstellte Service- bzw. Hilfeplan nach § 36 Abs. 2 Satz 1 und 2 in Zusammenarbeit mit Fam. Mül-ler. Der sogenannte Tatbestand zur Gewährleistung von Erziehungshilfen im Rahmen des Hilfe-plans muss nach § 27 Abs. 1 vorausgesetzt sein. Fam. Müller weist nach § 1 Abs.1-3 alle Bedin-gungen zur Voraussetzung einer Unterstützung seitens der Kinder- und Jugendhilfe auf (Fallbe-schreibung und Analyse im Punkt 1). Nach § 27 Abs. 2 werden für die Familie Hilfen im Rahmen der §§ 28-35 gewährt. Die einzelnen Hilfen werden an den Bedarf der Erziehung von Sophia und Paul, an die Ressourcen der Eltern und ihres Umfeldes im soz. Bereich angepasst. Die Hilfen sind angedacht, um eine Kindeswohlgefährdung zu verhindern bzw. zu verringern. Zu Beginn wurde seitens JA schon geprüft, ob ein „Milieuwechsel“, sprich §§ 33-35, erforderlich ist. Der ASD kam zum Beschluss, das erst einmal eine ambulante Hilfe angedacht ist. Folgende Hilfen wurden Fami-lie Müller gewährt: Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie § 16, Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung § 17, Jugendsozialarbeit § 13, Anspruch auf Förde-rung in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege § 24 Abs. 3, Hilfen zur Erziehung §§ 28-31.
2.4.2. Erster Schritt im Linking: Die Vorbereitung
In diesem Schritt werden Vorbereitungen für die Adressaten im Bereich der Leistungsangebote erbracht, sie auf die Maßnahmen vorzubereiten. Dabei spielen die Erwartungen und Ängste bzw. Befürchtungen der Adressaten eine wichtige Rolle. Um die Adressaten darauf vorzubereiten, ge-ben die Kontaktpersonen erste Informationsauskünfte, um sie zu beruhigen. Zur Beruhigung zählt u.a. die Klärung von Unklarheiten und Fragen. Die Aufnahmeformalitäten müssen an erster Stelle der Leistungsanbieter bekannt sein und die Vorbereitung der Checklisten muss erfolgt sein. Ganz wichtig ist hierbei die Durchführung der Nachbesprechung aller Vermittlungskontakte durch den Case Manager (DGCC e.V., 2015, S. 24).
Für Fam. Müller wurden diverse Maßnahmen gemäß SGB VIII genehmigt, die zu einer Unterstüt-zung der Selbsthilfe in schwierigen Lebensbereichen im Familienalltag führen sollen. Die Eltern sind von psych. Leiden (Störungen) betroffen, Marie leidet an einer affektiven Störung (Depression) und Anton an einer psych. Abhängigkeitsstörung (Spielesucht). In diesem Fall ist eine Bezie-hung zw. ihnen und dem Fallmanager mit viel Vertrauen, Aussicht auf Hilfe und Besserung der Lebenssituation aufzubauen. Psych. erkrankte Menschen suchen sich selten professionelle Hilfe aufgrund ihrer Schamgefühle, die durch negative Vorurteile der Gesellschaft geprägt sind (Lenz/Brockmann, 2013, S.14-17). Um die Familie am Anfang schrittweise zu unterstützen, emp-fiehlt sich der Einsatz einer SPFH nach § 31. Sie ist eine starke Hilfe, um das System Familie durch Aktivierung der Selbsthilfe zu unterstützt. SPFH wohnt teilweise mit in der Familie, unter-stützt Marie im Alltag mit dem Haushalt, bringt Paul und Sophia zur Kita bzw. Schule, begleitet Marie und Anton zu den Beratungsstellen gemäß § 28 im Bereich der Sucht-, Erziehungs-, Schuldner-, Ehe- und Familienberatung. Die SPFH kann die Eltern darüber hinaus auch bei der
Suche eines Therapieplatzes aufgrund ihrer psych. Leiden unterstützen (Wabnitz, 2019, S. 82-83). Gemäß § 13 wird sich die SPFH auch mit der Schule wegen Sophie in Verbindung setzen, um eine Klärung des Verlaufes der Schullaufbahn zu finden und gemäß § 24 Abs. 3 benötigt Paul eine Ganztagsbetreuung in der Kita, um seinen Entwicklungsfortschritt zu gewährleisten. Wichtig ist hierbei der Aufbau einer vertrauensvollen Beziehung zw. Fam. Müller und der SPFH. Fam. Müller muss zuerst mit der SPFH bekannt gemacht werden und Hospitationen in der Familie müssen durch die Fachkraft gewährleistet werden. Entsprechend muss Fam. Müller auf diese Situation vorbereitet werden. Wie schon oben beschrieben, sind Checklisten gut geeignet für die Planungen der Hilfen. Im Anschluss an die Befragung zur Klärung von Ängsten und Unklarheiten, werden die genannten Leistungsanbieter noch einmal besprochen und geklärt.
2.4.3. Zweiter Schritt im Linking: Die Vermittlung
Hierbei wird ein sogenanntes Matching (Passgenauigkeit) stattfinden, damit die Aufgaben an die Leistungserbringer der Maßnahmen weitergegeben werden. Dazu gehört eine Analyse im Bereich der Befürchtungen, Bedürfnisse bzw. Ansprüche seitens der Adressaten, um einen reibungslosen Ablauf sicher zu stellen. Eine Analyse führt auch zur Verhinderung von Vermittlungshindernissen. Das weitere Vorgehen wird durch die Vermittlung und Nutzung der Hilfsangebote gestärkt werden (DGCC e.V., 2015, S. 24).
Für Fam. Müller ergeben sich potenzielle Problemquellen in diversen Lebensbereichen. Für Paul könnte der lange Tag in der Kita zu Problemen führen, da er sich erst an feste Strukturen im Alltag gewöhnen muss. Hierbei könnte z.B. eine langsame Eingewöhnung in Absprache mit der Kita stattfinden. Meist war sich Paul bisher selbst überlassen, wenn er zuhause war. Er hat sensible Antennen, die den Zustand der Mutter erfassen. Er lässt die Mutter immer in Ruhe und fragt sie nichts mehr, weil er weiß, dass sie oft im Garten sitzt oder im Bett liegt und nicht ansprechbar ist (Lenz/Brockmann, 2013, S.32). Entsprechend muss Paul in der Kita und auch von der SPFH da-rauf vorbereitet werden, dass er langsam eingewöhnt wird und viel mit ihm gesprochen wird, um seine Ängste zu bewältigen. Sophia setzt sich mit der Mutter nicht mehr auseinander und ist tags-über mit ihrer Gang unterwegs. Somit grenzt sie sich von der Elternsituation ab, stellt keinerlei Forderungen an die Eltern, da die Eltern durch die psych. Erkrankungen nicht mehr auf die Be-dürfnisse der Kinder eingehen können. Aber trotzdem ist die Situation sehr belastend für Sophia, weil sie sich natürlich innerlich mit der Krankheit der Eltern auseinandersetzt (Lenz/Brockmann, 2013, S.32/33). Hierbei muss die SPFH eine gute Beziehung zu Sophia aufbauen, um ihr klar zu machen, dass Schule gerade sehr wichtig für sie ist und sie nun die letzte Möglichkeit hat, ihren Schulabschluss nachzuholen. Entsprechend kann sie nachmittags gemäß §§ 13,29 an freizeitmä-ßigen Aktivitäten teilnehmen, die in ihrem Interesse stehen. Hierbei könnte für Sophia der Fußball in Betracht gezogen werden. Sie hat als Kleinkind gerne Fußball gespielt und es fordert das soz. Miteinander aufgrund des Mannschaftssports. Gemäß § 30 könnte Sophia auch einen Betreu-ungshelfer zur Seite gestellt bekommen. Das ist eine Beratung für Kinder- und Jugendliche, die auf längere Zeit ausgelegt ist. Und es besteht die Möglichkeit, dass sie dieses Angebot mehrmals die Woche wahrnimmt. Der Betreuungshelfer könnte ihr auch mit viel Rat und Tat zur Seite stehen und ihr dabei helfen, ihre Ängste und Befürchtungen zu bewältigen. Die Eltern werden eine Therapie beim Psychologen in Betracht ziehen, zudem wird Anton eine Beratung und evtl. eine Selbsthilfe-gruppe für Spielesüchtige in Anspruch nehmen. Erst einmal besteht die Hürde, einen Therapeuten mit freien Plätzen zu finden. Hierbei wird die SPFH die beiden unterstützen. Das Ehepaar könnte die erste Zeit mit Gesprächen in einer Familienberatung überbrücken, bis sie einen Therapieplatz gefunden haben. Im Bezug auf die Vermittlung der Hilfsangebote wird der Fallmanager weiterhin der Familie mit Unterstützung zur Seite stehen.
2.4.4. Dritter Schritt im Linking: Die Anpassung
In diesem Schritt sind die Aspekte der Qualität, Zuständigkeit und Individualisierung der vermittel-ten Hilfsangebote zu gewährleisten. Auf der Basis dieser Aspekte wird eine genaue Ausgestaltung der Maßnahmen mit den Leistungserbringern verhandelt, damit die Ziele des Adressaten bzw. des Serviceplans erreicht werden können. Nicht in allen Fällen entspricht die Anpassung den Vorstel-lungen des Adressaten. Es kann vorkommen, dass der Adressat bei der Anpassung an die unter-schiedlichen Bedingungen unterstützt werden muss (DGCC e.V., 2015, S. 24).
In diesem Schritt spielen die zusammen erarbeiteten Ziele zw. Fallmanager und Fam. Müller im Hilfeplan eine Rolle. Für Sophia könnte z.B. der strukturierte Tag von morgens bis abends zum Problem werden. Schließlich war sie es gewöhnt, nicht in die Schule zu gehen und stattdessen mit ihrer Gang Ladendiebstähle zu begehen. Nun wiederholt sie die Klasse und nimmt ein Ganztages-angebot vor Ort wahr. Danach hat sie noch Fußballtraining und hin und wieder am Wochenende ein Fußballturnier. In diesem Fall könnte der Fallmanager die Ziele für Sophia neu anpassen und sie evtl. aus der Ganztagsbetreuung der Schule nehmen. Sie könnte nach Unterrichtsschluss nach Hause gehen, wo sich die SPFH um die Gestaltung des Familienalltages kümmert. Entsprechend könnte Sophia so das Fußballtraining aktiv wahrnehmen, ohne von ihrem neuen Alltag erdrückt zu werden.
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