Impfung und Aufklärung
Hier finden Sie Hinweise zum Impfmanagement – von der Aufklärung über die Erstellung von Impfzertifikaten bis zu der Frage, wie und an wen Praxen Nebenwirkungen melden. Außerdem können Sie unterstützende Infomaterialien herunterladen.
- Terminvergabe
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Die Terminvergabe, beispielsweise per Telefon oder digitaler Terminbuchungsmöglichkeit, regeln die Praxen selbst. Eine zentrale Einladung gibt es nicht. Die Ärztinnen und Ärzte können ihre Patienten gezielt ansprechen, denn sie wissen am besten, wer zunächst geimpft werden sollte – ob in der Praxis oder in der Häuslichkeit.
- Anspruch auf die Impfung
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Nach der Coronavirus-Impfverordnung des Bundesgesundheitsministeriums kann sich jede in Deutschland wohnhafte oder tätige Person kostenfrei impfen lassen, unabhängig von ihrer Krankenversicherung – also auch Nichtversicherte.Zudem können unter anderem deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland im Rahmen der Verfügbarkeit der vorhandenen Impfstoffe mit Schutzimpfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 versorgt werden. Die Impfstoffe können in den Altersgruppen eingesetzt werden, für die sie zugelassen sind. Zugelassene Impfstoffe gibt es derzeit für Personen ab fünf Jahre.Vertragsarztpraxen rechnen die Leistungen nach der Impfverordnung über ihre Kassenärztliche Vereinigung ab; auch für Nicht-GKV-Versicherte.
- Empfehlungen der STIKO
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Auffrischimpfung
Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt allen Personen ab 12 Jahren eine COVID-19-Auffrischimpfung, wenn sie zwei immunologische Ereignisse hatten. Dazu soll vorzugsweise einer der Omikron-adaptierten bivalenten mRNA-Impfstoffe verwendet werden. Die Auffrischimpfung soll mit einem Mindestabstand von sechs Monaten zur letzten Impfstoffdosis oder SARS-CoV-2-Infektion durchgeführt werden. In begründeten Einzelfällen kann der Abstand auf vier Monate reduziert werden.
Auch 5- bis 11-jährige Kinder mit Vorerkrankungen sollen eine Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff erhalten, vorzugsweise mit Comirnaty (10 Mikrogramm), wenn sie zuvor zwei immunologische Ereignisse hatten (z.B. Grundimmunisierung mit zwei Impfstoffdosen oder eine Impfstoffdosis und eine SARS-CoV-2-Infektion).
Weitere Auffrischimpfung
Die Ständige Impfkommission empfiehlt nach abgeschlossener COVID-19-Grundimmunisierung und erfolgter erster Auffrischimpfung beziehungsweise nach drei immunologischen Ereignissen eine weitere Auffrischimpfung für gesundheitlich besonders gefährdete und exponierte Gruppen.
Das von der STIKO empfohlene Vorgehen zur Grundimmunisierung und zu Auffrischimpfungen ist in den Tabellen 4, 5 und 6 des Epidemiologischen Bulletins 40/2022 übersichtlich dargestellt.
Epidemiologisches Bulletin 40/2022
Impfung bei Personen unter 30 Jahren
Für Personen unter 30 Jahren empfiehlt die STIKO aufgrund des höheren Myokarditisrisikos von Spikevax, ausschließlich Comirnaty zu verwenden. Dies soll auch dann erfolgen, wenn diese Personen bereits eine erste Impfstoffdosis Spikevax erhalten hatten. Für Personen über 30 Jahren wurde dieses erhöhte Risiko gegenüber Comirnaty nicht festgestellt.
Epidemiologisches Bulletin 46/2021 (18. November 2021)
Impfung von Schwangeren und Stillenden
Die STIKO spricht eine Impfempfehlung für ungeimpfte Schwangere ab dem 2. Trimenon sowie für ungeimpfte Stillende aus.
Schwangere sollen unabhängig von ihrem Alter mit Comirnaty und nicht mit Spikevax geimpft werden. Schwangeren wird eine COVID-19-Impfung mit zwei Dosen des mRNA-Impfstoffs Comirnaty (BioNTech/ Pfizer) im Abstand von 3 bis 6 Wochen empfohlen. Wenn die Schwangerschaft nach bereits erfolgter Erstimpfung festgestellt wurde, sollte die Zweitimpfung erst ab dem 2. Trimenon durchgeführt werden.
Stillenden wird eine COVID-19-Impfung mit zwei Dosen eines mRNA-Impfstoffs im Abstand von 3 bis 6 (Comirnaty) beziehungsweise 4 bis 6 Wochen (Spikevax) empfohlen. Stillende unter 30 Jahren sollen mit Comirnaty geimpft werden.
Frauen im gebärfähigen Alter, insbesondere mit Kinderwunsch, empfiehlt die STIKO die COVID-19-Impfung ausdrücklich, um bei einer zukünftigen Schwangerschaft bereits ab Konzeption über die Schwangerschaft optimal gegen diese Erkrankung geschützt zu sein. Frauen im gebärfähigen Alter unter 30 Jahren sollen, wie alle Personen unter 30 Jahren, mit Comirnaty geimpft werden.
Epidemiologisches Bulletin 46/2021 (18. November 2021)
Impfung von Kindern und Jugendlichen
Die STIKO empfiehlt für alle 12 – 17-Jährigen die COVID-19-Impfung mit zwei Dosen des mRNA-Impfstoffs Comirnaty im Abstand von 3 bis 6 Wochen.
(Video) Hirnschädigung nach Impfung - Wie Hinterbliebene um Aufklärung kämpfen | Umschau | MDRAlternativ empfiehlt die STIKO für Kinder und Jugendliche im Alter von 12 bis 17 Jahren nun auch den Impfstoff Nuvaxovid von Novavax zur Grundimmunisierung gegen COVID-19. Bislang war der Impfstoff erst ab 18 Jahren empfohlen. Der Impfstoff soll mit zwei Impfstoffdosen im Abstand von mindestens 3 Wochen und mit der gleichen Dosierung wie für Personen im Alter ab 18 Jahren gegeben werden.
Epidemiologisches Bulletin 33/2022 (18. August 2022)
Impfung von 5- bis 11-jährigen Kindern
5- bis 11-Jährige mit Vorerkrankungen sollen eine Grundimmunisierung mit zwei Impfungen erhalten. Dies gilt auch für Kinder, in deren Umfeld sich Angehörige oder andere Kontaktpersonen mit hohem Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf befinden, die selbst nicht oder nur unzureichend durch eine Impfung geschützt werden können.
Kinder mit Vorerkrankungen, bei denen eine SARS-CoV-2-Infektion nachgewiesen wurde, sollen nach der Infektion zwei Impfstoffdosen erhalten: eine Impfstoffdosis zur Grundimmunisierung und eine weitere Impfstoffdosis als Auffrischimpfung. Kinder mit Vorerkrankungen sollen eine weitere Auffrischimpfung erhalten, wenn sie bislang drei immunologische Ereignisse hatten. Als immunologisches Ereignis werden eine Infektion mit SARS-CoV-2 beziehungsweise eine Impfstoffdosis gegen COVID-19 gezählt. Die Auffrischimpfungen sollen mit einem Mindestabstand von sechs Monaten zur letzten Impfstoffdosis oder SARS-CoV-2-Infektion durchgeführt werden. In begründeten Einzelfällen kann der Abstand auf vier Monate reduziert werden.
Kindern dieser Altersgruppe ohne Vorerkrankungen empfiehlt die STIKO zunächst nur eine COVID-19-Impfstoffdosis. Bei individuellem Wunsch kann die vollständige COVID-19-Grundimmunisierung auch bei 5- bis 11-jährigen Kindern ohne Vorerkrankungen nach ärztlicher Aufklärung erfolgen.
Auch für gesunde Kinder, bei denen noch keine SARS-CoV-2-Infektion nachgewiesen wurde, empfiehlt die STIKO zunächst nur eine Impfstoffdosis.
See AlsoFeste IP-Adressen zu vergeben ist sehr wichtig3 дом в астрологии значение. Третий (3) дом в астрологии — характеристика и значениеPengertian Domain dan Fungsi DomainSoa-thuistest, welke is betrouwbaar? En waar moet je op letten bij testen?Gesunde Kinder, die bereits eine zweimalige Impfung erhalten haben, sollen zunächst nicht erneut geimpft werden.
Der STIKO-Empfehlung zufolge soll die Impfung der 5- bis 11-jährigen Kinder vorzugsweise mit Comirntay (10 μg) von BioNTech/Pfizer durchgeführt werden. Die Verwendung von Spikevax (50 μg) ist laut STIKO für 6- bis 11-jährige Kinder alternativ ebenfalls möglich. Da zu Spikevax aktuell ausschließlich Sicherheitsdaten aus der Zulassung vorliegen, empfiehlt die STIKO präferenziell die Impfung mit Comirnaty.
Epidemiologisches Bulletin 33/2022 (18. August 2022)
Impfung mit dem Impfstoff von Valneva
Alternativ zu den bereits empfohlenen COVID-19-Impfstoffen zur Grundimmunisierung spricht die STIKO die Empfehlung aus, den adjuvantierten Totimpfstoff COVID-19-Impfstoff Valneva für Personen von 18 bis 50 Jahren mit zwei Impfstoffdosen im Abstand von mindestens vier Wochen anzuwenden.
Hinweis: Zwischen der Impfung mit Valneva und planbaren Tot- und/oder Lebendimpfstoffen soll laut STIKO-Empfehlung ein Mindestabstand von 14 Tagen vor und nach der Valneva-Applikation eingehalten werden.
Epidemiologisches Bulletin 40/2022
Impfung mit dem Impfstoff von Novavax
Alternativ zu den bereits empfohlenen COVID-19-Impfstoffen empfiehlt die STIKO zur Grundimmunisierung gegen COVID-19 den Impfstoff Nuvaxovid von Novavax für Personen ab 12 Jahren mit zwei Impfstoffdosen im Abstand von mindestens drei Wochen.
Epidemiologisches Bulletin 33/2022 (18. August 2022)
Impfung mit dem Impfstoff von AstraZeneca und Johnson & Johnson
Aufgrund unter anderem der beobachteten thromboembolischen Ereignisse werden die beiden Vektor-basierten Impfstoffe Vaxzevria von AstraZeneca und COVID-19 Vaccine Janssen von Johnson & Johnson nur für Personen, die 60 Jahre und älter sind, empfohlen. Der Einsatz von Vaxzevria und Janssen unterhalb dieser Altersgrenze bleibt indes „nach ärztlicher Aufklärung und bei individueller Risikoakzeptanz durch den Patienten“ möglich.
Nach aktuellen Studienergebnissen ist die Immunantwort nach heterologem Impfschema (Vaxzevria/mRNA-Impfstoff) der Immunantwort nach homologer Vaxzevria-Impfserie (zwei Dosen Vaxzevria) deutlich überlegen. Daher empfiehlt die STIKO für Personen, die bereits eine 1. Dosis Vaxzevria erhalten haben, unabhängig vom Alter eine heterologe Impfserie mit 4-wöchigem Impfabstand.
Die STIKO empfiehlt weiterhin zur Optimierung der Grundimmunisierung mit der COVID-19 Vaccine Janssen die Verwendung eines mRNA-Impfstoffs als zweite Impfstoffdosis.
Epidemiologisches Bulletin 3/2022 (20. Januar 2022)
Impfung nach durchgemachter SARS-CoV-2-Infektion
Die STIKO geht davon aus, dass eine durchgemachte Infektion mit SARS-CoV-2 nicht ausreicht, um spätere COVID-19-Erkrankungen mit bekannten oder neuen Virusvarianten zu verhindern. So zeigten Untersuchungen, dass ein solider Schutz vor Infektion und schwerer Erkrankung erst durch eine mehrmalige Auseinandersetzung mit dem Spikeprotein von SARS-CoV-2 zu erlangen sei. Dies könne durch eine dreimalige Impfung oder durch Impfung vor oder nach einer durchgemachten Infektion (hybride Immunität) erreicht werden.
Daher sollen auch Personen mit einer oder mehreren zurückliegenden SARS-CoV-2-Infektionen geimpft werden. Für einen ausreichenden Schutz muss zwischen den jeweiligen Ereignissen jedoch ein zeitlicher Mindestabstand bestehen. Die Impfempfehlungen bei unterschiedlichen Impf- und Infektionsanamnesen sind übersichtlich in einer Tabelle dargestellt (siehe COVID-19-Impfempfehlung im Epidemiologischen Bulletin 33/2022, Seite 13, Tabelle 7).
(Video) Aufklärung zur COVID-19 Impfung (Stand: 18.01.2021)Epidemiologisches Bulletin 33/2022 (18. August 2022)
Abstand der Impfung gegen COVID-19 zu anderen Impfungen
Zwischen COVID-19-Impfungen und anderen Totimpfstoffen, beispielsweise Influenzaimpfstoffen, muss kein Mindestabstand eingehalten werden. Sie können simultan gegeben werden. Unter der Voraussetzung, dass eine Indikation zur Impfung sowohl gegen andere Erkrankungen als auch gegen COVID-19 besteht, ist die gleichzeitige Verabreichung der beiden Impfstoffe möglich. Die Injektion soll in der Regel an unterschiedlichen Gliedmaßen erfolgen.
Zu Lebendimpfstoffen soll weiterhin ein Mindestabstand von 14 Tagen eingehalten werden.
Hinweis: Der Proteinimpfstoff Nuvaxovid kann gleichzeitig mit einem Influenza-Totimpfstoff verabreicht werden. Zur Verabreichung von anderen planbaren Tot- und/oder Lebendimpfungen wird ein Abstand von 14 Tagen vor und nach Nuvaxovid-Applikation empfohlen. Zwischen der Impfung mit dem Totimpfstoff COVID-19-Impfstoff Valneva und planbaren Tot- und/oder Lebendimpfstoffen soll ein Mindestabstand von 14 Tagen vor und nach der Valneva-Applikation eingehalten werden.
Die STIKO weist darauf hin, dass bei einer gleichzeitigen Anwendung Impfreaktionen häufiger als bei der getrennten Gabe auftreten könnten. Umfangreiche Erfahrungen mit Nicht-COVID-19-Impfstoffen zeigten jedoch, dass die Immunantwort und das Nebenwirkungsprofil nach gleichzeitiger Verabreichung verschiedener Impfstoffe im Allgemeinen dem bei jeweils alleiniger Anwendung entsprächen.
Epidemiologisches Bulletin 40/2022
Personen, die mit einem nicht in der EU zugelassenen COVID-19-Impfstoff geimpft wurden
Personen, die mit CoronaVac von Sinovac, Covilo von Sinopharm, Covaxin von Bharat Biotech International Ltd. oder dem Vektor-basierten Impfstoff Sputnik V von Gamelaya gegen COVID-19 vollständig grundimmunisiert (d.h. zweimal geimpft) worden sind und gegebenenfalls bereits eine Auffrischimpfung erhalten haben, sollen zur Optimierung ihres Impfschutzes eine einmalige Impfung mit einem mRNA-Impfstoff erhalten. Diese soll laut STIKO im Mindestabstand von sechs Monaten zur letzten Impfung erfolgen. Hierbei ist der altersabhängige Einsatz von Comirnaty und Spikevax zu beachten.
Personen, die bisher nur eine Dosis eines der oben genannten Impfstoffe bekommen haben, sollen hingegen eine neue Impfserie mit Grundimmunisierung und Auffrischimpfung gemäß der COVID-19-Impfempfehlung der STIKO erhalten.
Für Personen, die andere nicht in der EU zugelassenen Impfstoffe als die oben genannten erhalten haben, gilt weiterhin die STIKO-Empfehlung einer erneuten Impfserie mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff. Hierbei sind die altersentsprechenden COVID-19-Empfehlungen der STIKO zu beachten.
- Auffrischimpfungen
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Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt allen Personen ab 12 Jahren eine COVID-19-Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff, wenn sie zwei immunologische Ereignisse hatten (z.B. zwei Impfstoffdosen zur Grundimmunisierung). Als immunologisches Ereignis wird eine COVID-19-Impfung beziehungsweise eine SARS-CoV-2-Infektion gezählt, sofern entsprechende Abstände der geltenden STIKO-Empfehlung eingehalten werden. Eine tabellarische Übersicht bietet Tabelle 7 in der aktuellen COVID-19-Impfempfehlung. Die Auffrischimpfung soll mit einem mRNA-Impfstoff und einem Mindestabstand von sechs Monaten zur letzten Impfstoffdosis oder SARS-CoV-2-Infektion durchgeführt werden. In begründeten Einzelfällen kann der Abstand auf vier Monate reduziert werden.
Auch 5- bis 11-jährige Kinder mit Vorerkrankungen sollen eine Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff erhalten, vorzugsweise mit Comirnaty (10 Mikrogramm), wenn sie zuvor zwei immunologische Ereignisse hatten (z.B. Grundimmunisierung mit zwei Impfstoffdosen oder eine Impfstoffdosis und eine SARS-CoV-2-Infektion).
Zeitpunkt der Auffrischimpfung
Laut STIKO soll bei den Auffrischimpfungen ein Mindestabstand von sechs Monaten zum letzten Ereignis (vorangegangene Infektion oder COVID-19-Impfung) eingehalten werden. In begründeten Einzelfällen kann der Abstand auf vier Monate reduziert werden. Eine Ausnahme besteht für Patientinnen und Patienten mit Immundefizienz (s. Tabelle 5 in der aktuellen COVID-19-Impfempfehlung).
Personen, die mit einem nicht in der EU zugelassenen, inaktivierten Ganzvirusimpfstoff (Covaxin/BBV152 [Bharat Biotech], Covilo [Sinopharm] oder CoronaVac [Sinovac]) oder mit dem Vektor-basierten Impfstoff Sputnik V (Gamaleja) mindestens zweimal geimpft worden sind, erhalten eine einmalige Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff im Mindestabstand von sechs Monaten zur letzten Impfung. Hingegen ist nach einer nur einmaligen Impfung mit einem der nicht in der EU zugelassenen Impfstoffe eine vollständige neue Impfserie notwendig.
Zur COVID-Impfung von Personen mit Immundefizienz (ID) gibt die STIKO gesonderte Empfehlungen (s. Tab. 8 und Tab. 9 des Epidemiologischen Bulletins 40/2022).
Hinweis: Das BMG hat am 14. Januar 2022 die COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung angepasst. In dem Zusammenhang hat das PEI die Anforderungen für den vollständigen Impfschutz von Personen geändert, die mit dem Impfstoff Janssen geimpft wurden: Personen, die einmal mit dem Impfstoff Janssen von Johnson & Johnson geimpft wurden, brauchen nun eine zweite Impfung zur Vervollständigung ihrer Grundimmunisierung. Damit zählt die zweite Impfung mit diesem Impfstoff nicht als Auffrischimpfung.
Impfstoff
Für alle Auffrischimpfungen ab 12 Jahren soll laut STIKO vorzugsweise einer der Omikron-adaptierten bivalenten mRNA-Impfstoffe verwendet werden. Laut Empfehlung der STIKO können sowohl die BA.1- als auch die BA.4-5-adaptierten Impfstoffe für Auffrischimpfungen eingesetzt werden. Auch die bisherigen monovalenten mRNA-Impfstoffe Comirnaty und Spikevax können nach Angaben der STIKO für die Auffrischimpfung weiterhin eingesetzt werden, da sie unverändert vor schweren COVID-19-Krankheitsverläufen schützen.
Bei der Wahl des Impfstoffes für Auffrischimpfungen ist zu beachten, dass die STIKO Spikevax und Spikevax bivalent Original /Omicron BA.1 von Moderna erst ab dem Alter von 30 Jahren und nicht in der Schwangerschaft empfiehlt. Die Vakzine Comirnaty, Comirnaty Original/Omicron BA.1 und Comirnaty Original/Omicron BA.4/BA.5 können bei Personen ab 12 Jahren eingesetzt werden.
Besteht im Alter von 5 bis 11 Jahren eine besondere Indikation für eine Auffrischimpfung, soll gemäß der STIKO weiterhin der zugelassene herkömmliche, monovalente mRNA-Impfstoff verwendet werden (Comirnaty 10 Mikrogramm für 5- bis 11-jährige Kinder).
Impfung nach durchgemachter SARS-CoV-2-Infektion
Die STIKO geht davon aus, dass eine durchgemachte Infektion mit SARS-CoV-2 nicht ausreicht, um spätere COVID-19-Erkrankungen mit bekannten oder neuen Virusvarianten zu verhindern. So zeigten Untersuchungen, dass ein solider Schutz vor Infektion und schwerer Erkrankung erst durch eine mehrmalige Auseinandersetzung mit dem Spikeprotein von SARS-CoV-2 zu erlangen sei. Dies könne durch eine dreimalige Impfung oder durch Impfung vor oder nach einer durchgemachten Infektion (hybride Immunität) erreicht werden.
(Video) Aufklärungsgespräch zur COVID-19-Impfung: Das sollten Sie beachtenDaher sollen auch Personen mit einer oder mehreren zurückliegenden SARS-CoV-2-Infektionen geimpft werden. Für einen ausreichenden Schutz muss zwischen den jeweiligen Ereignissen jedoch ein zeitlicher Mindestabstand bestehen. Die Impfempfehlungen bei unterschiedlichen Impf- und Infektionsanamnesen sind übersichtlich in einer Tabelle dargestellt (siehe COVID-19-Impfempfehlung im Epidemiologischen Bulletin 40/2022, Seite 13, Tabelle 7).
Weitere Auffrischimpfung
Die STIKO empfiehlt nach abgeschlossener COVID-19-Grundimmunisierung und erfolgter erster Auffrischimpfung beziehungsweise nach drei immunologischen Ereignissen eine weitere Auffrischimpfung für die folgenden Personengruppen:
Frühestens sechs Monate nach der ersten Auffrischimpfung (in begründeten Einzelfällen auch bereits nach frühestens vier Monaten):
- Personen ab 60 Jahren
- Bewohner und Betreute in Einrichtungen der Pflege sowie für Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf in Einrichtungen der Eingliederungshilfe
- Tätige in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen, insbesondere solche mit direktem Kontakt mit den Patienten bzw. Bewohnern
- Personen ab 5 Jahren mit Grunderkrankungen, die ein erhöhtes Risiko für schwere COVID-19-Verläufe haben. Hierzu gehören z.B.:
- Chronische Erkrankungen der Atmungsorgane (inklusive Asthma bronchiale und COPD)
- Chronische Herz-Kreislauf-, Leber- und Nierenerkrankungen
- Diabetes mellitus und andere Stoffwechselerkrankungen
- Chronische neurologische Erkrankungen
- Personen mit angeborener oder erworbener Immundefizienz (inkl. Patienten mit neoplastischen Krankheiten)
- HIV-Infektion
Frühestens drei Monate nach der ersten Auffrischimpfung:
- Personen mit Immundefizienz ab dem Alter von 5 Jahren
Gegebenenfalls fünfte Impfung bei besonders Gefährdeten (z.B. Hochbetagten):
Aufgrund der Immunoseneszenz bei besonders gefährdeten Personen (z. B. Hochbetagte) kann es sinnvoll sein, nach dem vierten Ereignis (z. B. zweite Auffrischimpfung) noch eine weitere Impfstoffdosis zu verabreichen. Auch hierfür gilt der Sechsmonatsabstand zum letzten Ereignis. Die Indikation sollte unter Berücksichtigung des Gesundheitszustands und der Gefährdung individuell getroffen werden.
Das von der STIKO empfohlene Vorgehen zur Grundimmunisierung und zu Auffrischimpfungen von Immungesunden (Impfstoffe und Impfabstände) finden sich als tabellarische Übersicht in den Tabellen 4, 5 und der aktuellen COVID-19-Impfempfehlung.
Epidemiologisches Bulletin 40/2022
Impfaufklärung
Insbesondere bei einer Auffrischimpfung gegen COVID-19 kann die Aufklärung der Patienten ausschließlich mündlich erfolgen, wenn die Impfung durch dieselbe Arztpraxis und mit dem gleichen Impfstoff durchgeführt wird. Der Aufklärungsbogen muss dann nicht ausgehändigt werden; die mündliche Aufklärung ist mit einem kurzen Vermerk in der Patientenakte zu dokumentieren. Auf diese Möglichkeit weist die Bundesärztekammer in einer Stellungnahme hin.
Schreiben des Bundesgesundheitsministers zur Haftung bei zulassungsüberschreitender Anwendung der COVID-19-Schutzimpfung (Stand: 27.12.2021)
COVID-19-Impfempfehlung der STIKO
Informationen zur Abrechnung und Dokumentation hier.
- Impfaufklärung und Beratung
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Die Aufklärung ist ein wichtiger Teil der Impfleistung. Ärztinnen und Ärzte sind verpflichtet, die impfende Person oder den Sorgeberechtigten über die Vorteile und Risiken vorab zu informieren. Bei der COVID-19-Schutzimpfung ist das nicht anders als bei anderen Schutzimpfungen. Besondere Maßnahmen sind hierbei nicht erforderlich.
So können Sie vorgehen:
1. Aufklärungsmerkblatt aushändigen
Die Aufklärung über die COVID-19--Schutzimpfung erfolgt vor der ersten Impfung. Das Robert Koch-Institut stellt dafür bundesweit einheitliche Aufklärungsmerkblätter zu den Impfstoffen und Anamnese-und Einwilligungsbogen zur COVID-19-Impfung als druckfähige PDF-Dateien zur Verfügung. Geben Sie der zu impfenden Person das Aufklärungsmerkblatt zum Lesen oder schicken es ihr im Vorfeld per E-Mail zu, damit sie es bereits zu Hause durchlesen und aufgefüllt in die Praxis mitbringen kann. Die Dokumente werden fortlaufend dem aktuellen Impfgeschehen angepasst und sind auch in mehreren Fremdsprachen und leichter Sprache abrufbar.
2. Aufklärungsgespräch anbieten
Bieten Sie der zu impfenden Person an, Fragen und Unklarheiten zur Impfung mit Ihnen zu besprechen. Ein Aufklärungsgespräch ist nicht zwingend erforderlich, aber anzubieten. Die Person kann das Angebot auch ablehnen. Bitte beachten Sie: Es ist nicht erforderlich, das Aufklärungsmerkblatt auszuhändigen und zusätzlich ein Aufklärungsgespräch durchzuführen. Dies ist nur dann notwendig, wenn der Impfling das Gesprächsangebot annimmt.
Alternativ zu dem beschriebenen Verfahren kann die Aufklärung auch ausschließlich durch ein ärztliches Aufklärungsgespräch und ohne Aufklärungsmerkblatt erfolgen, wenn die Ärztin oder der Arzt der zu impfenden Person die Vorteile und Risiken der COVID-19-Schutzimpfung nennt.
3. Impffähigkeit feststellen
(Video) Impfen im Einkaufszentrum: Aufklärung auf AugenhöheÜberzeugen Sie sich, dass die zu impfende Person aktuell impffähig ist. Eine Anamnese ist nur dann erforderlich, wenn Sie die Person nicht kennen, weil sie zum ersten Mal Ihre Praxis aufsucht. Hierfür können Sie den Anamnesebogen des RKI nutzen.
Bei bekannten Patienten kennen Sie in aller Regel den Gesundheitszustand, und die Daten sind bereits in der Patientenakte dokumentiert; eine erneute Anamnese ist nicht erforderlich. Auch bei diesen Personen muss die Impffähigkeit zumindest im Hinblick auf akute Infektionen etc. geprüft werden.
4. Einwilligung der zu impfenden Person
Dokumentieren Sie in der Patientenakte, dass Sie die zu impfende Person aufgeklärt haben und die Person eingewilligt hat. Eine schriftliche Einwilligung ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber sinnvoll. Sie können dazu das Aufklärungsmerkblatt oder das Muster des RKI für eine Einwilligungserklärung verwenden und von der Person unterschreiben lassen. Auch eine formlose Einwilligungserklärung ist möglich.
Hinweis zur Aufklärung bei Auffrischimpfungen: Insbesondere bei einer Auffrischimpfung gegen COVID-19 kann die Aufklärung der Patienten ausschließlich mündlich erfolgen, wenn die Impfung durch dieselbe Arztpraxis und mit dem gleichen Impfstoff durchgeführt wird. Der Aufklärungsbogen muss dann nicht ausgehändigt werden; die mündliche Aufklärung ist mit einem kurzen Vermerk in der Patientenakte zu dokumentieren. Auf diese Möglichkeit weist die Bundesärztekammer in einer Stellungnahme hin.
- Dokumentation im Impfausweis
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Die Impfung wird wie gehabt im Impfausweis dokumentiert. Personen ohne Impfausweis können eine Ersatzbescheinigung zur COVID-19-Schutzimpfung erhalten.
- Ersatzbescheinigung zur COVID-19-Schutzimpfung (Stand: 23.03.2021, PDF, 597 KB)
- Impfzertifikat
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Informationen zur Abrechnung, Vergütung und Kodierung der COVID-19-Impf-, Genesenen- und Testzertifikate finden Sie hier.
- Nachbeobachtung
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Im Allgemeinen wird eine Nachbeobachtungszeit nach der Impfung gegen COVID-19 von mindestens 15 Minuten empfohlen. Längere Nachbeobachtungszeiten von 15 bis 30 Minuten sollten vorsichtshalber bei bestimmten Risikopersonen eingehalten werden, beispielsweise bei Personen mit gerinnungshemmender Medikation, schweren kardialen oder respiratorischen Grunderkrankungen oder mit stärkeren oder anaphylaktischen Reaktionen auf andere Impfungen in der Anamnese.
- Nebenwirkungen und Haftung
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Für das Melden von Nebenwirkungen nutzen Praxen die gewohnten Wege:
Meldung an das Gesundheitsamt: Nach dem Infektionsschutzgesetz besteht eine namentliche Meldepflicht einer sogenannten unerwünschten Arzneimittelwirkung (UAW) an das jeweilige Gesundheitsamt. Dieses leitet die Meldung weiter an die zuständige Landesbehörde und an das Paul-Ehrlich-Institut (PEI).
Meldung an die Arzneimittelkommission: Zudem haben Ärztinnen und Ärzte die berufsrechtliche Verpflichtung zur Meldung von Nebenwirkungen an die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft. Diese leitet die Meldung pseudonymisiert an das PEI weiter. Die entsprechenden (Online-) Formulare sowie weitere Infos finden Sie hier.
Zusätzlich können Ärztinnen und Ärzte Nebenwirkungen direkt an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte oder an das PEI digital melden.
Haftungsregelungen:Der staatliche Versorgungsanspruch im Falle eines Impfschadens – dies sind nach der Impfung über das übliche Ausmaß der Impfreaktionen hinausgehende Gesundheitsschädigungen – ist im Infektionsschutzgesetz (Paragraf 60) geregelt. Alle Personen, die nach der auf Grundlage des SGB V erlassenen Coronavirus-Impfverordnung geimpft werden, können einen etwaigen Versorgungsanspruch geltend machen.
Das Bundesgesundheitsministerium hat darauf hingewiesen, dass die Impfung dabei im Rahmen der arzneimittelrechtlichen Zulassung oder aber auch zulassungsüberschreitend erfolgen könne, wenn dies nach ärztlicher Einschätzung für die zu impfende Person und nach dem Stand der Wissenschaft medizinisch vertretbar sei. Auch dann bestehe im Fall eines Impfschadens ein Anspruch auf Versorgung gegen den Staat.
Schreiben des Bundesgesundheitsministers zur Haftung bei zulassungsüberschreitender Anwendung der COVID-19-Schutzimpfung (Stand: 27.12.2021)
Im Übrigen gelten die ärztlichen Sorgfalts- und Aufklärungspflichten.
Weitere Infos
- PraxisInfo: COVID-19-Impfstoff für 5- bis 11-jährige Kinder (Stand: 03.06.2022, PDF, 178 KB)
- Coronavirus-Impfverordnung des Bundesgesundheitsministeriums
- COVID-19-Impfempfehlung der STIKO
- RKI: Aufklärungsbogen und Anamnese- und Einwilligungsbogen zur COVID-19-Schutzimpfung (auch in mehreren Fremdsprachen und in Leichter Sprache). Hinweis: Die Unterlagen wurden im September 2022 aktualisiert.
- Ersatzbescheinigung zur COVID-19-Schutzimpfung (Stand: 23.03.2021, PDF, 597 KB)
- RKI/PEI: Flowchart zum Vorgehen bei positiver Allergieanamnese vor COVID-19-Impfung (mRNA–Impfstoffe)
- Corona-Schutzimpfung für Kinder und Jugendliche – eine Entscheidungshilfe für Eltern und Sorgeberechtigte
- Impfwissen für Kinder 5 - 11 Jahre
- Kindercomic – Wie wir uns durch‘s Impfen schützen können!
Dokument zum Herunterladen: Wartezimmerplakat
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Wartezimmerplakat: Corona-Schutzimpfung: jetzt ganz praktisch in Ihrer Praxis (PDF, 1.4 MB)