Parken vor Grundstückseinfahrten - Verkehrsregeln 2022 (2024)

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Parken vor Grundstückseinfahrten - Verkehrsregeln 2022 (1)

Von bussgeldkatalog.org, letzte Aktualisierung am: 12. August 2022

Welches Verhalten wird an einer Grundstückseinfahrt gefordert?

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Laut Paragraph 1 der deutschen Straßenverkehrsordnung (StVO) müssen alle Teilnehmer am Straßenverkehr ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht walten lassen sowie sich so verhalten, dass kein anderer behindert oder belästigt wird.

Des Weiteren finden sich in Paragraph 12 Regeln sowie Vorschriften zum Halten und Parken. Hier wird unter anderem geklärt, worin der Unterschied zwischen diesen beiden Begriffen besteht. Außerdem wird beispielsweise angegeben, dass es nicht erlaubt ist, an engen und unübersichtlichen Straßenstellen zu halten oder sein Auto abzustellen.

Trotz all dieser Regelungen kommt es auf deutschen Straßen recht häufig zu Uneinigkeiten, was das Parken betrifft. Ein ganz besonders strittiges Thema, gerade unter Nachbarn, stellt das Parken vor Grundstückseinfahrten dar. Müssen Sie stets eine Einfahrt bzw. Ausfahrt freihalten? Ist das Parken gegenüber einer Grundstückseinfahrt verboten bzw. bestehen hier Einschränkungen? Können Sie ein Auto, das vor Ihrer Einfahrt parkt, abschleppen lassen? Und wie verhält es sich laut Verkehrsrecht beim Parken vor oder gegenüber einer Garageneinfahrt?

Diese und weitere Fragen werden im folgenden Ratgeber beantwortet, damit Sie sicher im Verkehrsdschungel vorankommen und sich bei der Parkplatzsuche zurechtfinden.

Inhaltsverzeichnis:

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FAQ: Parken vor Grundstückseinfahrten

Was sagt die StVO zum Parken vor Grundstückseinfahrten?

§ 12 der Straßenverkehrs-Ordnung besagt, dass das Parken vor Grundstücksein- und -ausfahrten und vor Bordsteinabsenkungen unzulässig ist. Auf schmalen Fahrbahnen gilt das auch gegenüber der Ein- bzw. Ausfahrt.

Muss ich beim Parken neben einer Grundstückseinfahrt einen bestimmten Abstand beachten?

Nein. Sofern Ihr Fahrzeug nicht vor dem abgesenkten Bordstein steht, können Sie direkt neben einer Grundstückseinfahrt halten und parken.

Darf ich auch vor meiner eigenen Ausfahrt nicht parken?

Doch, das dürfen Sie. Das Parkverbot gilt grundsätzlich, damit die Anwohner nicht behindert werden. Steht Ihr eigenes Fahrzeug vor Ihrer Einfahrt, ist das üblicherweise nicht der Fall. Für andere Verkehrsteilnehmer wird allerdings ein Bußgeld fällig. Wie hoch dieses ausfallen kann, erfahren Sie hier.

Mindestabstand beim Parken – im Video erklärt

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Allgemeine Informationen zur Grundstückszufahrt

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Eine Grundstückseinfahrt ist laut Definition eine erkennbare Zufahrt zu einem Grundstück und verbindet dieses damit mit der öffentlichen Straße.

Die Zufahrt kann über einen Gehweg erfolgen (bei diesem handelt es sich um öffentlichen Verkehrsraum) und ist meist durch einen abgesenkten Bordstein als solche zu erkennen. Doch auch Garagentüren, Tore, Mauerpfeiler, ortsübliche Fahrbahnmarkierungen oder sogar Fahrspuren auf unbefestigtem Boden können auf eine Grundstückszufahrt hinweisen.

Es ist demnach nicht zwingend erforderlich, dass die Bordsteine des Gehweges, über den die Grundstückszufahrt führt, zur Fahrbahn hin abgesenkt sein müssen (Urteil des BGH, Az.: 4 StR 535/70). Dies ist vor allem dann der Fall, wenn diese durch ein Schild, welches mit „Einfahrt freihalten (auch gegenüber)“ beschriftet ist, gekennzeichnet wird.

Wenn Sie ein Grundstück über eine Zufahrt verlassen und auf eine öffentliche Straße fahren, müssen Sie den anderen Kfz Vorfahrt gewähren. Jedwede Gefährdung des bevorrechtigten Verkehrs muss ausgeschlossen werden. Aus diesem Grund ist langsam und vorsichtig zu fahren, damit, falls ein Radfahrer oder ein anderes Fahrzeug herannaht, noch rechtzeitig abgebremst werden kann. Des Weiteren müssen Sie blinken, wenn Sie abbiegen möchten.

Was viele Autofahrer nicht wissen: Das Parken auf dem Gehweg ist laut Verkehrsrecht nur dort erlaubt, wo das entsprechende Verkehrszeichen 315 (weißes „P“ auf blauem Grund inkl. bildlicher Darstellung, wie die Fahrzeuge auf dem Gehweg abzustellen sind) bzw. Parkflächenmarkierungen darauf hinweisen. Außerdem gilt dies nur für Kfz mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 2,8 t.

Was besagt die StVO zum Parken vor Einfahrten?

Das Parken vor Grundstückseinfahrten ist laut StVO geregelt. Maßgeblich ist hier Paragraph 12 Abs. 3 Nr. 3 sowie Nr. 5. Dieser besagt Folgendes:

Das Parken ist unzulässig
[…]
3. vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber,
[…]
5. vor Bordsteinabsenkungen.

Das Parken direkt an Einfahrten ist demnach verboten. Dies dient zum einen natürlich dem Zweck, dass die Eigentümer der Grundstücke bzw. die dort lebenden Menschen und deren Besucher beim Ein- und Ausfahren nicht beeinträchtigt oder belästigt werden. Zum anderen darf bei der Grundstücksausfahrt keine Sichtbehinderung vorliegen. Dies könnte zu gefährlichen Situationen mit Fußgängern, Radfahrern oder anderen Pkw führen.

Im Gegensatz zum Parken ist das Halten vor Grundstückseinfahrten jedoch erlaubt. Der Unterschied zwischen Halten und Parken kann wie folgt erklärt werden:

  • Beim Halten handelt es sich um eine freiwillige Fahrtunterbrechung auf der Fahrbahn oder dem Seitenstreifen. Das Anhalten wurde hierbei nicht durch die Verkehrslage (z.B. stockenden Verkehr oder einen Stau) oder ein Verkehrszeichen (beispielsweise das Rotlicht einer Ampel oder ein Stoppschild) veranlasst. Das Halten ist überall dort erlaubt, wo es nicht ausdrücklich verboten ist.
  • Demgegenüber parken Sie, wenn Sie länger als drei Minuten halten oder aber das Fahrzeug verlassen. Sie dürfen hierbei keine Halte- oder Parkverbote missachten und müssen des Weiteren genügend Raum zum Ein- und Aussteigen sowie zum Rangieren lassen. Außerdem gilt das Gebot, dass platzsparend geparkt werden soll.

Laut einem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf handelt es sich außerdem nicht um ein widerrechtliches Parken vor Grundstückseinfahrten, wenn der Fahrer zwar das Fahrzeug verlässt, es aber ständig im Auge behält und jederzeit die Zufahrt räumen könnte (OLG Düsseldorf VM 79, 7). Selbiges gilt, wenn der Verkehr überhaupt nicht behindert wird, weil niemand aus- bzw. einfahren möchte oder Grundstückseinfahrten offensichtlich unbenutzbar ist.

Das Parken neben Grundstückseinfahrten ist erlaubt, so lange niemand dadurch behindert wird und sich das Fahrzeug nicht mehr vor dem abgesenkten Bordstein befindet. Die Vorschrift, die besagt, dass das Parken vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 Meter von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten unzulässig ist, gilt nämlich eben nur für diese Fälle, aber nicht für Zufahrten eines Grundstücks. Für das Parken vor Einfahrten ist der Abstand also nicht festgelegt.

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Außerdem besagt die StVO, dass das Parken gegenüber einer Einfahrt verboten ist, wenn es sich um eine schmale Fahrbahn handelt. Wie genau ist dies aber zu verstehen? Diese recht umstrittene Frage versuchen wir im nächsten Abschnitt zu klären.

Parken gegenüber einer Grundstückseinfahrt – Häufiger Streitfall

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Gerade in Wohngebieten mit hohem Parkdruck – also bei einer angespannten Parksituation, die dadurch ausgelöst wird, dass nicht ausreichend Stellplätze für Pkw verfügbar sind – kommt es häufig zu Auseinandersetzungen zwischen Nachbarn.

Ein Streitpunkt ist in vielen Fällen das Parken gegenüber der Ausfahrt eines Privatgrundstücks.

Wie bereits eingangs erwähnt, ist das Parken gegenüber einer Grundstückseinfahrt laut StVO dann verboten, wenn es sich um eine schmale Fahrbahn handelt.

Wann genau wird eine Straße aber als schmal bezeichnet und muss beim Parken vor bzw. gegenüber Grundstückseinfahrten ein bestimmter Abstand eingehalten werden?

Es ist nicht erlaubt, sein Auto an einem abgesenkten Bordstein abzustellen. Dieser soll es nämlich unter anderem Rollstuhlfahrern, gehbehinderten Menschen sowie Personen mit Kinderwagen ermöglichen, problemlos von der Straße auf den Bürgersteig bzw. anders herum zu gelangen. Ist dieser Überweg durch ein parkendes Fahrzeug versperrt, sind diese Gruppen dazu gezwungen, einen Umweg – möglicherweise über die Fahrbahn – zu machen, was sowohl für die betreffenden Personen als auch für andere Verkehrsteilnehmer eine Gefährdung darstellen kann.

Erster Anhaltspunkt: Die Breite der Straße

Bei der Entscheidung, wann ein Parkverbot auf Grund einer engen Straßenstelle besteht, werden zwei unterschiedliche Ansätze vertreten. Der erste bezieht sich auf die tatsächlichen Ausmaße der Fahrbahn. Im Gesetz ist jedoch nicht genau definiert, wann es sich um eine Engstelle handelt, wenn sich ein Hindernis – beispielsweise ein geparktes Auto – auf der Straße befindet. Vielmehr ist es den Gerichten überlassen, diese festzulegen und zu bestimmen, unter welchen Umständen das Parken vor Grundstückseinfahrten erlaubt ist.

Als erforderlich gilt, dass ein Fahrzeug, welches über eine herkömmliche Breite verfügt, die Straße ungehindert durchfahren kann. Hierbei muss es außerdem möglich sein, einen angemessenen Sicherheitsabstand zum parkenden Kfz einzuhalten.

Aus § 32 Abs. 1 Nr. 1 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) gilt zur Breite eines Fahrzeugs folgender Richtwert:

(1) Bei Kraftfahrzeugen und Anhängern einschließlich mitgeführter austauschbarer Ladungsträger (§ 42 Absatz 3) darf die höchstzulässige Breite über alles – ausgenommen bei Schneeräumgeräten und Winterdienstfahrzeugen – folgende Maße nicht überschreiten:
1. allgemein: 2,55 m.

Es wird demnach von einer höchstzulässigen Breite von 2,55 m für einen Pkw ausgegangen. Nun muss weiterhin bestimmt werden, wie groß der Seitenabstand im Normalfall ausgestaltet sein sollte. Maßgeblich ist hierbei, dass zwischen dem abgestellten Auto sowie anderen etwaigen Begrenzungen – also beispielsweise dem Bordstein des gegenüberliegenden Bürgersteiges – ausreichend Platz vorhanden sein muss, damit das gefahrlose Verlassen der Grundstückseinfahrt möglich ist.

Meist wird für den notwendigen Seitenabstand von einer Breite von 25 Zentimetern je Seite des Fahrzeugs, dementsprechend insgesamt 50 Zentimetern, ausgegangen. Addieren wir beide Werte, erhalten wir ein Ergebnis von 3,05 Metern. Damit müsste also normalerweise ein solcher Abstand reichen, damit das Parken gegenüber einer Grundstücksausfahrt erlaubt ist und andere Autofahrer, wenn diese vorsichtig am Hindernis vorbeifahren, nicht behindert werden.

Viele Gerichte runden diesen Wert jedoch ab und gehen aus Gründen der Einfachheit von einer nötigen und einzuhaltenden Mindestbreite von 3 Metern aus, die die Engstelle aufweisen muss, damit das Vorbeifahren problemlos möglich ist.

Jedoch ist diese Entscheidungsgrundlage, die sich lediglich auf die erforderliche Mindestbreite einer Fahrbahn bezieht, nicht die einzige, die vor Gerichten dazu verwendet wird, um festzulegen, ob es sich um ein widerrechtliches Parken vor einer Grundstückseinfahrt handelt.

Der Bau neuer Grundstückseinfahrten

Bauen Sie ein neues Haus, muss in der Regel für eine Grundstückseinfahrt eine Genehmigung eingeholt werden. Jedes deutsche Bundesland besitzt in diesem Zusammenhang seine eigenen Richtlinien.

Es muss unter anderem geprüft werden, ob eine Zufahrt zulässig ist. Häufig werden Einzelzufahrten für Pkw auf eine Breite von drei Metern beschränkt. Dies wird damit begründet, dass möglichst viel öffentlicher Parkraum bzw. Straßennebenraum erhalten werden soll, damit das Abstellen von Fahrzeugen nicht nur auf privaten Stellflächen möglich ist.

Des Weiteren ist für die Zufahrt immer die kürzeste Verbindung zwischen öffentlicher Straße und Anliegergrundstück zu wählen. Meist wird nur eine einzige Auffahrt pro Grundstück genehmigt, eine weitere wird nur in Ausnahmefällen gestattet. An Kreuzungs- und Einmündungsbereichen ist eine Ein- bzw. Ausfahrt außerdem grundsätzlich unzulässig.

Für den Bau einer Grundstückszufahrt wird also eine Genehmigung benötigt, da mit diesem ein Eingriff in den Verkehr einhergeht und die öffentlichen Straßen davon betroffen sind.

Zweiter Anhaltspunkt: Behinderungen bei der Ein- oder Ausfahrt

Die Ansicht, dass bei einer Entscheidung, ob das Parken gegenüber einer Grundstückseinfahrt verbotswidrig erfolgte, allein die Breite der Engstelle betrachtet werden muss, wird mittlerweile jedoch kritisch betrachtet. Vielmehr wird von vielen Gerichten das Augenmerk auf den Grad der Behinderung durch das abgestellte Fahrzeug gelegt. Dies wird damit begründet, dass bei der Entscheidung, ob eine Fahrbahn zu schmal sei, vor allem Folgendes berücksichtigt werden muss: Der Person, die eine Grundstückzufahrt benutzen will, muss die Nutzung derselben möglich sein und sie soll vor Beeinträchtigungen geschützt werden, die von anderen Verkehrsteilnehmern, die gegenüber der Einfahrt parken, ausgelöst werden können.

Parken vor Grundstückseinfahrten - Verkehrsregeln 2022 (6)

Laut eines Urteils des Oberlandesgerichts Saarbrücken (Ss (Z) 227/93) aus dem Jahr 1994 ist eine solche Beeinträchtigung nicht durch das bloße Parken gegenüber einer Grundstückseinfahrt an sich gegeben.

Vielmehr muss die Schwere der Störung festgestellt werden. Ist die Ausfahrt nicht in einem Zug möglich, sondern muss der Fahrer ein Mal rangieren, so wird dies noch nicht als Beeinträchtigung gewertet.

Dies wird damit begründet, dass gerade in Wohngebieten zwei Interessengruppen aufeinandertreffen: die Grundstücksbesitzer bzw. Anwohner, die über eine Zufahrt ein- und ausfahren, sowie andere Verkehrsteilnehmer,zum Beispiel Besucher, die einen Parkplatz auf der öffentlichen Straße suchen. Angesichts des wachsenden Parkdrucks müssen die Bedürfnisse beider Gruppen in ein angemessenes Verhältnis zueinander gesetzt werden.

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Aus diesem Grund müssen Nutzer einer Ein- bzw. Ausfahrt Behinderungen, solange sich diese in einem gewissen Rahmen bewegen, in Kauf nehmen. Das OLG Saarbrücken legte fest, dass einmaliges Rangieren hinnehmbar sei, in anderen Urteilen wurde jedoch entschieden, dass das Parken gegenüber von Einfahrten auch dann erlaubt ist, wenn Anwohner zwei bis drei Mal rangieren müssen, um vom Grundstück zu fahren.

So urteilte beispielsweise der Verwaltungsgerichtshof (VGH) München im Jahr 1998, dass das zwei- bis dreimalige Vor- und Zurücksetzen beim Ausfahren aus einer Garage nicht als Einschränkung gewertet werden kann. Vielmehr sei dies angesichts der allgemeinen Parkraumsituation der Normalfall im Straßenverkehr. So lange das Rangieren einem durchschnittlich geschickten Kraftfahrzeugführer ohne gravierende Schwierigkeiten möglich ist, wird das Parken gegenüber einer Grundstückseinfahrt oder einer Garage demnach erlaubt.

Äußerst schwierige Fahrmanöver, die häufigere Richtungswechsel und zentimetergenaues Lenken erfordern, sind allerdings nicht zu verlangen. Ist das Ein- und Ausfahren gänzlich unmöglich, ist die Sachlage klar: In einem solchen Fall ist das Parken gegenüber einer Grundstückseinfahrt auf jeden Fall verboten.

Auch der Besitz eines Bewohnerparkausweises berechtigt Sie nicht zum widerrechtlichen Parken vor bzw. gegenüber einer Einfahrt. Sie müssen sich auch dann an die geltenden Regeln zum Halten und dem Abstellen von Fahrzeugen halten und auf die Parkflächenmarkierungen sowie Verkehrszeichen achten.

Ein- und Ausfahrt freihalten – Gilt dies auch für den Besitzer des Grundstücks?

Wir haben bereits geklärt, dass das Parken vor Grundstückseinfahrten verboten ist, da die Anwohner nicht daran gehindert werden dürfen, auf das Grundstück zu fahren bzw. dieses zu verlassen. Wie verhält es sich aber beim Parken vor der eigenen Einfahrt? Gelten hier die gleichen Regeln? Grundsätzlich ist festzuhalten, dass den Berechtigten – hierbei handelt es sich meist um den Besitzer, Mieter oder Pächter eines Grundstücks – das Parken an eigenen Grundstückseinfahrten erlaubt ist, während für alle anderen Verkehrsteilnehmer ein Parkverbot gilt. Der Grund hierfür liegt auf der Hand: Die Regel „Einfahrt freihalten“ gilt laut StVO, damit Anwohnern das Befahren der eigenen Zufahrt möglich ist.

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Parken diese selber vor Grundstückseinfahrten, ist eine solche Behinderung nicht gegeben. Grundsätzlich ist es also erlaubt, ein Auto vor der eigenen Zufahrt abzustellen. Auch anderen Verkehrsteilnehmern, beispielsweise Besuchern, ist das Parken hier erlaubt, solange das vom Besitzer genehmigt wurde.

Allerdings ist es häufig der Fall, dass sich vor einer Zufahrt ein abgesenkter Bordstein befindet. Laut § 3 Abs. 3 Nr. 5 StVO ist das Parken vor Bordsteinabsenkungen jedoch verboten. Wie verhält es sich also hier: Ist das Parken vor eigenen Grundstückseinfahrten auch dann erlaubt, wenn der davor liegende Bordstein abgesenkt ist?

Eine pauschale Antwort auf diese Frage lässt sich nicht geben. Die Sachlage ist bei gerichtlichen Urteilen strittig und wird unterschiedlich behandelt. Eine grundlegende und einheitliche Regelung steht noch aus. Manche Fachleute (beispielsweise Bouska) gehen davon aus, dass das Abstellen eines Fahrzeugs vor der eigenen Zufahrt, auch wenn sich dort eine Bordsteinabsenkung befindet, rechtmäßig ist.

Andere Quellen (beispielsweise Berr/Hauser/Schäpe) geben an, dass sich das Parkverbot vor einem abgesenkten Bordstein auch auf die eigene Grundstückszufahrt erstreckt. Dies wird dadurch begründet, dass Bordsteinabsenkungen auch dazu dienen, Rollstuhlfahrern oder Personen, die einen Kinderwagen schieben, das einfache Auf- und Abfahren vom Bürgersteig zu ermöglichen.

Allerdings wird im Gegenzug darauf hingewiesen, dass die zuständigen Behörden von einer Verfolgung absehen sollen, wenn auf Grund der örtlichen Umstände nicht mit Menschen im Rollstuhl zu rechnen ist oder für diese ausreichend weitere Möglichkeiten bestehen, um problemlos von der Fahrbahn auf den Gehweg bzw. andersherum zu wechseln.

Als Grundlage hierzu dient das in § 47 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) festgehaltene Opportunitätsprinzip. Der erste Absatz des Paragraphen besagt Folgendes:

Die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Verfolgungsbehörde. Solange das Verfahren bei ihr anhängig ist, kann sie es einstellen.

Die Behörde kann also im Einzelfall entscheiden, das Verfahren einzustellen und Großzügigkeit walten zu lassen. Befindet sich vor der Grundstückszufahrt kein abgesenkter Bordstein, ist das Abstellen vor der eigenen Zufahrt jedoch grundsätzlich erlaubt.

Sollten Sie für das Parken vor eigenen Grundstückseinfahrten mit einem Bußgeld belegt worden sein, kann es sich also lohnen, Einspruch gegen den Bußgeldbescheid zu erheben und dabei auf das Opportunitätsprinzip, welches in § 47 OWiG festgelegt ist, hinzuweisen. Unter Umständen kann das Verfahren eingestellt werden.

“Ausfahrt freihalten” – Ist das Schild verbindlich?

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Beim Parken vor Grundstückseinfahrten können Autofahrer häufig Folgendes erblicken: ein Schild welches mit “Ausfahrt freihalten (auch gegenüber)” beschriftet ist. Doch ist eine solche Beschilderung überhaupt zulässig und müssen Sie mit Konsequenzen rechnen, wenn Sie Ihr Fahrzeug an einer solchen Stelle abstellen?

Grundsätzlich ist es erlaubt, ein “Einfahrt verboten”- / “Einfahrt freihalten”-Schild aufzustellen. Voraussetzung ist jedoch, dass dieses auf dem eigenen Grundstück angebracht wird und es nicht mit einem amtlichen Verkehrszeichen verwechselt werden kann.

Das selbst angebrachte Schild kann jedoch nur als Hinweis dafür angesehen werden, dass es sich um eine Ausfahrt handelt, bzw. als Bitte darum, nicht an dieser Stelle zu parken. Eine Rechtskraft besitzt es nämlich nicht.

Nur offizielle Verkehrszeichen, die sich im Verkehrszeichenkatalog der StVO finden lassen und von der zuständigen Behörde angeordnet wurden, sind verbindlich von allen Teilnehmern am Straßenverkehr zu befolgen.

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Bußgelder für das Parken vor Grundstückseinfahrten

Wenn Sie unrechtmäßig vor einer Grundstückseinfahrt parken, kann dieser Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung mit einem Bußgeld geahndet werden. Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr werden in der Regel vom zuständigen Ordnungsamt aufgenommen. Werden Sie beim Parken vor einer Einfahrt erwischt, fällt normalerweise ein Bußgeld in Höhe von 10 Euro an. Behindern Sie zusätzlich den restlichen Verkehr, kann dieses jedoch auf 15 Euro erhöht werden.

Widersetzen Sie sich dem Parkverbot vor einer Einfahrt und stellen Ihren Pkw länger als drei Stunden ab, wird dieser Verstoß mit einem Bußgeld in Höhe von 20 Euro geahndet. Kommt hierzu noch eine Behinderung, werden 30 Euro fällig.

Der folgenden Übersicht können Sie noch einmal gebündelt entnehmen, welche Sanktionen für das Parken an Einfahrten anfallen:

VerstoßBußgeld
Parken vor Grundstücksein- und -ausfahrten10 €
... mit Behinderung15 €
... länger als drei Stunden20 €
... langer als drei Stunden mit Behinderung30 €

Parken Sie widerrechtlich auf einem Behindertenparkplatz, wird ein Bußgeld in Höhe von 55 Euro fällig. Hier dürfen nur Personen parken, die über den blauen EU-Parkausweis für Behinderte verfügen. Diesen bekommen nicht alle schwerbehinderten Personen, sondern nur solche, in deren Ausweis das Merkzeichen aG (außergewöhnlich gehbehindert) oder Bl (blind) vermerkt ist oder die an beidseitiger Amelie (beide Arme fehlen), Phokomelie (Hände bzw. Füße setzen unmittelbar an den Schultern bzw. Hüften an) oder vergleichbaren Funktionseinschränkungen leiden.

Parken vor Garageneinfahrten – Unrechtmäßiges Abstellen auf einem Privatgrundstück

Bislang haben wir uns damit beschäftigt, wie es sich mit dem Parken vor bzw. gegenüber einer Grundstückseinfahrt verhält, wenn es sich um eine öffentliche Straße handelt. Wie ist es nun aber um die Rechtslage bei privaten Grundstücken bestellt, etwa beim Parken vor einer Garage?

Grundsätzlich ist das Parken vor einer Garageneinfahrt zu unterlassen, da hierdurch der Besitzer behindert wird, indem er nicht aus der Unterstellmöglichkeit herausfahren bzw. in diese einfahren kann. Viele Eigentümer weisen auch mit einem Schild mit der Aufschrift “Garageneinfahrt freihalten” darauf hin, dass andere Verkehrsteilnehmer an dieser Stelle nicht parken sollten. Die StVO gilt hier jedoch nicht.

Parken vor Grundstückseinfahrten - Verkehrsregeln 2022 (9)

Während die Polizei bzw. das Ordnungsamt einschreiten können, wenn Parkverstöße auf öffentlichen Straßen begangen werden, sind die Behörden bei der Verletzung privater Rechte nicht zuständig. Die Polizei darf nur einschreiten, wenn von einer Nötigung ausgegangen werden kann. Eine solche liegt dann vor, wenn die parkende Person das Abstellen ihres Fahrzeuges dazu verwendet, um den Garagenbesitzer daran zu hindern, in diese einzufahren bzw. diese zu verlassen.

Die Polizei kann auch dann gerufen werden, wenn das Parken vor der Garageneinfahrt gleichzeitig dazu führt, dass eine Grundstückseinfahrt versperrt wird und das Befahren aus diesem Grund nicht mehr möglich ist. In einem solchen Fall kann eine Störung der öffentlichen Sicherheit laut § 1 Abs. 1 des Polizeigesetzes (PolG) vorliegen.

Hat der Falschparker jedoch nur die Garageneinfahrt übersehen oder verfolgt keine bösen Absichten, weil er etwa davon ausgeht, dass der Grundstücksbesitzer nicht anwesend ist, kann von keiner Nötigung ausgegangen werden. In einem solchen Fall wäre die Polizei also nicht zuständig.

Das kurzfristige Parken vor bzw. gegenüber von Garageneinfahrten muss laut eines Urteils des Bundesgerichtshofes (Az.: V ZR 154/10) übrigens geduldet werden, da es sich hierbei um keine Nötigung handelt.

Parken vor eigener Garage oder Garageneinfahrt – Ist das erlaubt?

Natürlich können Sie vor der eigenen Garage parken. In diesem Fall stellt das Abstellen des Fahrzeugs keine Behinderung dar. Außerdem können Sie auch Ihrem Besuch erlauben, dort zu parken.

Dürfen Sie einen Falschparker abschleppen lassen?

Das Parken vor Grundstückseinfahrten ist also grundsätzlich verboten, während das Abstellen eines Fahrzeugs gegenüber einer Ein- bzw. Ausfahrt nur unter Umständen eine Ordnungswidrigkeit darstellen kann. Wie sollten Sie sich als Betroffener nun verhalten, wenn Ihre Zufahrt zugeparkt wurde?

Parken vor Grundstückseinfahrten - Verkehrsregeln 2022 (10)

Steht der Falschparker nicht auf Ihrem privaten Grundstück, sondern auf einer öffentlichen Straße – etwa beim Parken gegenüber von Einfahrten – so haben Sie die Möglichkeit, sich an das örtliche Ordnungsamt bzw. an die Polizei zu wenden. Diese können das Abschleppen des widerrechtlich abgestellten Fahrzeugs anordnen. Allerdings wird zu diesem Mittel nur gegriffen, wenn Sie Ihre Zufahrt dringend verlassen müssen. Besteht kein zwingender Grund für das Umsetzen des Fahrzeugs, wird dem Fahrzeugführer in den meisten Fällen lediglich ein Strafzettel ausgestellt.

Die Situation stellt sich anders dar, wenn es sich um falsches Parken auf einem Privatgrundstück, also etwa vor einer Garage, handelt. Hier ist das Ordnungsamt bzw. die Polizei nicht zuständig. In einem solchen Fall müssen Sie selbst tätig werden. Wenn ein Falschparker Ihre Zufahrt blockiert oder durch das Parken gegenüber Ihrer Grundstückseinfahrt das Herausfahren nicht mehr möglich ist, müssen Sie zunächst abwarten, ob der Fahrzeugführer zeitnah wieder auftaucht. Unter Umständen wollte dieser seinen Pkw nur kurz abstellen, um beispielsweise etwas abzuholen.

Ist der Fahrer nicht ausfindig zu machen, können Sie einen Abschleppdienst rufen. In diesem Fall müssen Sie zunächst die dafür anfallenden Kosten selbst tragen und können diese später vom Betroffenen zurückfordern. Nicht selten landen solche Fälle zum Thema “Parken vor Grundstückseinfahrten” dann vor Gericht.

Bevor Sie den Abschleppdienst rufen, sollten Sie deshalb Beweisfotos machen, um zu belegen, dass eine Ein- bzw. Ausfahrt auf das Grundstück für Sie nicht mehr möglich war. Sie sollten außerdem Fotos von eventuellen Schäden – Kratzer oder Macken – am Auto anfertigen. So kann Ihnen der Betroffene nicht vorwerfen, dass diese durch das Abschleppen verursacht wurden.

Sie dürfen einen Falschparker, der auf Ihrem Grundstück steht, übrigens nicht selbst zuparken. Wird dieser am Wegfahren gehindert, kann dies als Nötigung gewertet und somit als Straftat verfolgt werden.

Das Abstellen eines Kfz vor einer Feuerwehrzufahrt ist nicht erlaubt – hier gilt ein absolutes Halteverbot. Missachten Sie dieses, können Sie abgeschleppt werden und müssen die daraus entstandenen Kosten tragen. Außerdem fallen folgende Sanktionen an:

  • Halten Sie vor einer Feuerwehrzufahrt, müssen Sie ein Bußgeld in Höhe von 20 Euro zahlen. Dieses wird auf 35 Euro erhöht, wenn Sie gleichzeitig ein sich im Rettungseinsatz befindliches Rettungsfahrzeug behindert haben.
  • Für das Parken vor einer solchen Zufahrt wird ein Bußgeld in Höhe von 55 Euro fällig. Kommt hierzu eine Behinderung der Rettungsfahrzeuge, müssen Sie 100 Euro zahlen und bekommen außerdem noch einen Punkt in Flensburg.

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Unfall vor einer Einfahrt – Wen trifft die Schuld?

Parken vor Grundstückseinfahrten - Verkehrsregeln 2022 (11)

Führt das Parken vor oder gegenüber Grundstückseinfahrten dazu, dass eine ausfahrende Person das falsch abgestellte Fahrzeug beispielsweise streift und dabei beschädigt, trifft nicht unbedingt den Fahrzeugführer, der die Schäden herbeiführte, die volle Schuld. Dieses Urteil traf das Amtsgericht (AG) Hagen (Az.: 10 C 283/14).

Eine Frau wollte aus ihrer Garage herausfahren und stieß dabei gegen einen Transporter, der auf der fünf Meter breiten Straße gegenüber dem Garagenhof abgestellt war. Die Haftpflichtversicherung der Unfallverursacherin regulierte den Schaden nur zu 75 Prozent, die restlichen 25 Prozent sollte der Besitzer des Transporters zahlen.

Dieser wollte daraufhin die Versicherung auf die Zahlung des vollen Schadens verklagen. Das Gericht entschied jedoch, dass ihn am Unfall eine Mitschuld treffe. Hätte er nicht direkt gegenüber den Garagen geparkt, wäre es gar erst nicht zu einem Unfall gekommen.

Fazit

Beim Parken ist nicht nur auf die Verkehrszeichen zu achten. Vielmehr ist das Parken vor Grundstückseinfahrten sowie vor einem abgesenkten Bordstein verboten. Besitzern bzw. Mietern ist es jedoch erlaubt, ihr Fahrzeug vor der eigenen Zufahrt abzustellen, wenn sich dort keine Borsteinabsenkung befindet. Auch Besuchern kann dieses Recht zugestanden werden.

Das Parken gegenüber einer Grundstückseinfahrt ist nur dann erlaubt, wenn eine ausreichend breite Fahrbahn vorhanden ist. Bei einer Engstelle ist das Abstellen eines Kfz nur dann möglich, wenn Personen, die aus der Zufahrt herausfahren bzw. in diese einfahren möchten, dabei nicht zu stark rangieren müssen. Ein zwei- bis dreimaliges Vor- und Zurücksetzen wird hierbei jedoch nicht als Behinderung gewertet.

Hat jemand vor Ihrer Grundstückseinfahrt geparkt, können Sie das Ordnungsamt oder die Polizei informieren, wenn es sich bei der Stelle um eine öffentliche Straße handelt. Steht der Pkw auf ihrem privaten Grundstück, müssen Sie selbst einen Abschleppdienst rufen und die hierfür anfallenden Kosten zunächst selbst tragen.

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FAQs

Wie weit neben Einfahrt Parken? ›

Es hat sich aber eine Faustregel etabliert: liegen weniger als 3,05 m zwischen deinem Fahrzeug und der Ausfahrt, ist das Parken gegenüber der Einfahrt verboten. Dieser Richtwert leitet sich aus der zulässigen Höchstbreite von Pkw (2,55 m) und dem beidseitig einzuhaltenden Sicherheitsabstand (25 cm) ab.

Wie viel Meter Abstand Parken? ›

Beim Parken vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen müssen Sie einen Abstand von mindestens je 5 Meter von den Schnittpunkten einhalten. Soweit in Fahrtrichtung rechts neben der Fahrbahn ein Radweg baulich angelegt ist, muss der Abstand 8 Meter betragen.

Wie breit muss eine Straße sein um dort Parken zu dürfen? ›

d StVO (Straßenverkehrsordnung) gilt: „Das Parken ist verboten auf Fahrbahnen mit Gegenverkehr, wenn nicht mindestens zwei Fahrstreifen für den fließenden Verkehr frei bleiben. “ Die Breite der Fahrbahn muss daher mindestens 5,2 Meter plus der Breite des parkenden Kraftfahrzeugs betragen.

Wo ist es verboten zu Parken? ›

Wo ist Parken verboten? Bis zu 5 Meter davor und dahinter (gemessen von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten) darf nicht geparkt werden. Innerhalb geschlossener Ortschaften gilt 5 Meter davor und dahinter ein Parkverbot, außerhalb geschlossener Ortschaften 50 Meter vor und hinter dem Andreaskreuz.

Ist das Parken vor ein und Ausfahrten von Grundstücken verboten? ›

Was sagt die StVO zum Parken vor Grundstückseinfahrten? § 12 der Straßenverkehrs-Ordnung besagt, dass das Parken vor Grundstücksein- und -ausfahrten und vor Bordsteinabsenkungen unzulässig ist. Auf schmalen Fahrbahnen gilt das auch gegenüber der Ein- bzw. Ausfahrt.

Was gilt als Grundstückseinfahrt? ›

Eine Grundstückseinfahrt ist als Zufahrt zu einem Gebiet definiert, die es mit der öffentlichen Straße verbindet. Die Einfahrt kann über einen Gehweg erfolgen und ist in den meisten Fällen durch einen abgesenkten Bordstein gekennzeichnet.

Wann ist eine Straße zu schmal zum Parken? ›

Eng ist eine Straßenstelle nach der Rechtsprechung in der Regel dann, wenn der zur Durchfahrt insgesamt freibleibende Raum für ein Fahrzeug höchstzulässiger Breite von 2,55 m (vgl. § 32 Abs. 1 Nr. 1 StVZO) zuzüglich 0,50 m Seitenabstand bei vorsichtiger Fahrweise nicht ausreichen würde.

Was tun gegen dauerparker vor dem Haus? ›

ein schild anbringen mit der aufschrift ausfahrt freihalten desweiteren sollten sie sich mit der komunal verwaltung in verbindung setzen denen gründe nennen warum ,weshalb und versuchen eineparkverbotszone vor dem haus einrichten zulassen ,wenn dies der fall ist können sie sich mit dem ordnungsamt in verbindung setzen ...

Wo muss man 5 Meter Abstand halten? ›

Achten Sie beim Parken bitte immer darauf, dass Sie vor und hinter Einmündungen und Kreuzungen genug Abstand einhalten. Dort gilt die sog. 5-Meter-Zone. Gemessen wird der Abstand ab dem Schnittpunkt der Fahrbahnkanten.

Ist es erlaubt gegenüber einer Einfahrt zu Parken? ›

Laut § 12 Absatz 3 Straßenverkehrsordnung (StVO) ist bei einer schmalen Fahrbahn das Parken gegenüber einer Ausfahrt unzulässig. Wenn Sie Ihr Auto gegenüber einer Grundstückseinfahrt parken, muss gewährleistet sein, dass Fahrzeuge mit herkömmlicher Breite die Engstelle problemlos durchfahren kann.

Wo ist das Parken verboten am Fahrbahnrand wenn? ›

Um den begrenzten Raum in einer Ortschaft besser nutzen zu können, darf hier am Fahrbahnrand geparkt werden, sofern die Parkfläche nicht durch ein Parken verboten Schild gekennzeichnet ist. Es ist verboten, Fahrzeuge auf Vorfahrtsstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften zu parken (§12, Abs. 3 Satz 8a StVO).

Wann gilt eine Fahrbahn als schmal? ›

Als schmal wird eine Fahrbahn dann angesehen, wenn sie nur 3,50 Meter breit ist, gemessen am Fahrzeug, das einbiegt, und dem Fahrzeug, das gegenüber der Einfahrt geparkt ist.

Wo darf man in Wohngebieten Parken? ›

Laut StVO § 12 Halten und Parken ist es nur Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 7,5 Tonnen verboten, zwischen 22 und 6 Uhr in reinen Wohngebieten zu parken. Auch Kraftfahrzeughänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 2,0 Tonnen sind von dieser Regelung betroffen.

Woher weiß man wo man Parken darf? ›

Grundsätzlich darf man überall im Straßenverkehr parken, wo entweder kein entsprechendes Verbotsschild steht oder wo ein Schild das Parken ausdrücklich erlaubt. Dieses Schild zeigt ein weißes P auf blauem Grund.

Wann darf man nicht am rechten Fahrbahnrand Parken? ›

Wenn rechts von dem Fahrstreifen ein ausreichend befestigter Seitenstreifen oder ein Parkstreifen vorhanden sind, musst du dort parken und darfst nicht auf der Fahrbahn parken.

Was tun wenn jemand vor Einfahrt steht? ›

Polizei oder Ordnungsamt einschalten

Wenn eine Einfahrt zugeparkt ist und sich der Falschparker nicht ermitteln lässt, hilft häufig nur noch ein Anruf bei Polizei oder Ordnungsamt. Die Beamten tragen dann die Entscheidung darüber, ob das Fahrzeug abgeschleppt wird und übernehmen dafür auch die Verantwortung.

Warum darf man nicht vor der eigenen Einfahrt Parken? ›

Auch das Parken vor Garageneinfahrten auf einem Privatgrundstück ist nicht zulässig. Der Grundstücksbesitzer darf nicht behindert oder beeinträchtigt werden. Allerdings findet in diesem Fall die StVO keine Anwendung, da es sich nicht um öffentlichen Raum, sondern um ein Privatgrundstück handelt.

Wer darf vor Einfahrten Parken? ›

Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass derjenige, dem die Berechtigung an einem Grundstück zusteht (Eigentümer, Pächter, Mieter des Grundstücks) oder dem sie vom Berechtigten eingeräumt worden ist, vor der eigenen Grundstücksein- bzw. -ausfahrt parken darf.

Was tun wenn Auto Einfahrt blockiert? ›

Wer ist zuständig, wenn ein geparktes Auto die Einfahrt blockiert? Wenn das Fahrzeug auf der Straße steht, können Sie die Polizei anrufen, sie kann es abschleppen lassen. Steht das Auto aber hinter der Einfahrt, also bereits auf Privatgrund, müssen Sie das Abschleppunternehmen selbst anrufen.

Wie breit muss eine Grundstückseinfahrt sein? ›

Nach den geltenden Vorschriften muss die Breite des Eingangstors zum Grundstück mindestens 2,4 m betragen. In der Praxis kann ein Eingang, der diese Parameter überschreitet, einen wesentlich höheren Komfort bieten. Viele Autos haben eine Breite von mehr als 2,0 m.

Wem gehört der Parkplatz vor dem Haus? ›

Laut einem Magazin-Bericht gibt es kein Recht auf einen Parkplatz vor dem eigenen Haus. Wie die Zeitschrift „Das Grundeigentum“ (Heft 15/2016) berichtet, gilt dies auch, wenn das Haus nur über einen Sonderweg zu erreichen ist.

Wie lange darf ein Auto unbewegt auf der Straße stehen? ›

Es gibt daher keine offizielle Definition, wann von Dauerparken gesprochen werden kann. In der Regel benutzen die meisten Menschen diesen Begriff, wenn ein Kraftfahrzeug wenigstens für ein paar Tage auf dem gleichen Parkplatz steht und währenddessen nicht bewegt wird.

Ist das Parken in einem Wendehammer erlaubt? ›

Darf man im Wendehammer parken? Das Parken in einem Wendehammer ist nicht grundsätzlich verboten. Daher gelten normalerweise die üblichen Vorschriften zum Parken und Halten. Sollte jedoch ein entsprechendes Verkehrszeichen ein Parkverbot vorschreiben, dürfen Sie Ihr Fahrzeug nicht in einem Wendehammer abstellen.

Was ist eine schmale Fahrbahn laut StVO? ›

Eine Fahrbahn ist im Sinne des StVO § 12 Abs 3 Nr 3 dann schmal, wenn die Grundstückseinfahrt oder -ausfahrt wegen eines gegenüber geparkten Fahrzeugs nicht mehr unter nur mäßigem Rangieren möglich ist. Ein einmaliges Rangieren ist dem die Ein- oder Ausfahrt benutzenden Kraftfahrer dabei zumutbar.

Wie nah darf an der Grundstücksgrenze geparkt werden? ›

Selbst wenn die Unterschrift des Nachbarn vorliegt und die Baugenehmigung erfolgt ist, muss sich der Hausbesitzer beim Bau des Parkplatzes an die Abstände zum Nachbargrundstück halten. Diese Abstände sind normalerweise in der Landesbauordnung festgelegt. In der Regel beträgt der Abstand aber 2,5 Meter.

Was kann man gegen Dauerparker tun? ›

Einen Dauerparker melden Sie am besten über das Ordnungsamt Ihrer Stadt. Die Telefonnummer finden Sie auf der Website Ihrer Stadt. Ob die Stadt aber etwas gegen den Dauerparker unternehmen kann, ist unwahrscheinlich.

Wie lange kann man das Auto stehen lassen? ›

Wer sein Auto drei Tage stehen lässt, braucht nichts zu befürchten. Bereits bei einer Woche kann es je nach Zustand des Autos – beispielsweise bei einer alten Batterie – zu Problemen kommen. Gut gepflegte Neuwagen können bis zu drei Monate ohne Probleme stehen.

Was ist die 2 Sekunden Regel? ›

Beim zwei Sekunden Abstand dient die erste Sekunde zum Reagieren, die zweite zum Bremswegausgleich, falls das vorausfahrende Fahrzeug einen kürzeren Bremsweg haben sollte.

Wie viel Abstand zum vorderen Auto? ›

Innerorts müssen Sie 1 Sekunde Abstand zum Vordermann halten, was bei 50 km/h 15 Metern oder 3 Fahrzeuglängen entspricht. Bei Überlandfahrten sind 2 Sekunden oder der halbe Tachowert gefordert, was bei 100 km/h nach einer mindestens 50 Meter großen Lücke verlangt.

Was passiert wenn man den Abstand nicht einhält? ›

Wer im Straßenverkehr den vorgeschriebenen Mindestabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht einhält, riskiert ein Bußgeld, Punkte und eventuell ein Fahrverbot. Die Sanktionen für Abstandsverstöße erhöhen sich dabei, je höher die gefahrene Geschwindigkeit und je geringer der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug ist.

Ist man verpflichtet sein Auto in die Garage zu stellen? ›

Muss ich mein Auto also in der Garage parken, wenn ich eine habe? Nein, es gibt kein Gesetz, das einen verpflichtet, eine zur Verfügung stehende Garage auch zu nutzen. Wer also trotz Garage lieber am Straßenrand parkt, darf das machen. Nur muss der Platz in der Garage für das Auto eben trotzdem freigehalten werden.

Wem gehört die Zufahrt zur Garage? ›

Im ersten Fall hat der Vermieter tatsächlich Recht: Er darf Ihnen das Parken auf dem Platz vor der Garage verbieten. Denn rechtlich gehört dieser Bereich nicht zur Garage selbst. Vielmehr gilt er als Teil der Zufahrt, welche zu allen Zeiten freigehalten werden muss.

Was definiert eine Ausfahrt? ›

Ausfahrt steht für: Autobahnausfahrt, eine Straße, die von einer Autobahn auf eine nachrangige Straße führt (entsprechend auch bei anderen kreuzungsfreien Straßentypen), siehe Anschlussstelle (Autobahn) Gebäudeeinfahrt, bei Gebäuden die straßenseitige Durchfahrt aus dem Innenhof oder einem Stellplatz.

Wo ist das Parken verboten alle Antworten? ›

Auf Vorfahrtstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften. Am Fahrbahnrand, wenn hierdurch die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert wird. Auf schmalen Fahrbahnen gegenüber Ein- und Ausfahrten von Grundstücken. Vor Bordsteinabsenkungen.

Wie nah muss man am Bordstein Parken? ›

Im allgemeinen muss zum rechten Fahrbahnrand ein Abstand von 50 cm eingehalten werden.

Wo ist das Parken verboten unmittelbar hinter? ›

Unmittelbar hinter Fußgängerüberwegen darfst du parken. Unmittelbar vor Fußgängerüberwegen ist dies jedoch verboten. Hier gilt absolutes Halteverbot.

Wie viel Platz muss auf der Straße sein dass ich Parken darf? ›

Beim Parken vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen müssen Sie einen Abstand von mindestens je 5 Meter von den Schnittpunkten einhalten. Soweit in Fahrtrichtung rechts neben der Fahrbahn ein Radweg baulich angelegt ist, muss der Abstand 8 Meter betragen.

Wie eng darf man Parken? ›

Die Straßenverkehrsordnung schreibt Autofahrern keinen Rangierabstand vor, den man dem Vorder- oder Hintermann freilassen muss. Grundsätzlich gilt jedoch: Einen halben Meter auf beiden Seiten sollte man den benachbarten Autos zugestehen.

Wie breit muss eine Straße im Wohngebiet sein? ›

Straßenstellen, Dieses "eng" ist definiert über eine freie Fahrbahn von mindestens 3 Meter Breite, gerichtlich das "mindestens" auf exakt 3,05 Meter dann festgelegt.

Wann gilt eine Einfahrt als Zugeparkt? ›

Parken vor Grundstückseinfahrten – Vorschriften der StVO

Eine Ausnahme gilt jedoch für das Halten vor Grundstückseinfahrten: Stellt der Fahrer sein Kfz nicht länger als drei Minuten ab und ist er in der Lage, jederzeit wegzufahren, darf er vor Einfahrten halten.

Ist es erlaubt vor der eigenen Einfahrt zu Parken? ›

Einleitung: Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass derjenige, dem die Berechtigung an einem Grundstück zusteht (Eigentümer, Pächter, Mieter des Grundstücks) oder dem sie vom Berechtigten eingeräumt worden ist, vor der eigenen Grundstücksein- bzw. -ausfahrt parken darf.

Wann ist eine Straße zu schmal zum Parken? ›

Eng ist eine Straßenstelle nach der Rechtsprechung in der Regel dann, wenn der zur Durchfahrt insgesamt freibleibende Raum für ein Fahrzeug höchstzulässiger Breite von 2,55 m (vgl. § 32 Abs. 1 Nr. 1 StVZO) zuzüglich 0,50 m Seitenabstand bei vorsichtiger Fahrweise nicht ausreichen würde.

Wie viel Platz braucht man vor der Garage? ›

Rangierabstand vor Garagen und Einfahrten: Halten Sie wenigstens 3 Meter Abstand.

Was tun wenn jemand vor Einfahrt steht? ›

Polizei oder Ordnungsamt einschalten

Wenn eine Einfahrt zugeparkt ist und sich der Falschparker nicht ermitteln lässt, hilft häufig nur noch ein Anruf bei Polizei oder Ordnungsamt. Die Beamten tragen dann die Entscheidung darüber, ob das Fahrzeug abgeschleppt wird und übernehmen dafür auch die Verantwortung.

Was tun wenn ein Auto meine Einfahrt blockiert? ›

Wer ist zuständig, wenn ein geparktes Auto die Einfahrt blockiert? Wenn das Fahrzeug auf der Straße steht, können Sie die Polizei anrufen, sie kann es abschleppen lassen. Steht das Auto aber hinter der Einfahrt, also bereits auf Privatgrund, müssen Sie das Abschleppunternehmen selbst anrufen.

Wie muss eine Einfahrt freigehalten werden? ›

Rechtlich gesehen ist so ein Schild nur ein zusätzlicher Hinweis. Denn es gilt: Ausfahrten müssen immer frei gehalten werden. „Ein- und Ausfahrt Tag und Nacht freihalten." Solche oder ähnliche Aufforderungen stehen auf vielen Schildern, die an Einfahrtstoren prangen.

Wem gehört der Parkplatz vor dem Haus? ›

Laut einem Magazin-Bericht gibt es kein Recht auf einen Parkplatz vor dem eigenen Haus. Wie die Zeitschrift „Das Grundeigentum“ (Heft 15/2016) berichtet, gilt dies auch, wenn das Haus nur über einen Sonderweg zu erreichen ist.

Wann ist eine Ausfahrt eine Ausfahrt? ›

Ausfahrt steht für: Autobahnausfahrt, eine Straße, die von einer Autobahn auf eine nachrangige Straße führt (entsprechend auch bei anderen kreuzungsfreien Straßentypen), siehe Anschlussstelle (Autobahn) Gebäudeeinfahrt, bei Gebäuden die straßenseitige Durchfahrt aus dem Innenhof oder einem Stellplatz.

Ist die Zufahrt zur Garage ein Stellplatz? ›

Denn rechtlich gehört dieser Bereich nicht zur Garage selbst. Vielmehr gilt er als Teil der Zufahrt, welche zu allen Zeiten freigehalten werden muss. Lediglich zum Ausladen oder Halten dürfen Sie also das Auto kurzzeitig vor Ihrer Garage abstellen, dauerhaftes Parken darf der Vermieter untersagen.

Was tun gegen dauerparker vor dem Haus? ›

ein schild anbringen mit der aufschrift ausfahrt freihalten desweiteren sollten sie sich mit der komunal verwaltung in verbindung setzen denen gründe nennen warum ,weshalb und versuchen eineparkverbotszone vor dem haus einrichten zulassen ,wenn dies der fall ist können sie sich mit dem ordnungsamt in verbindung setzen ...

Wo ist das Parken verboten am Fahrbahnrand wenn? ›

Um den begrenzten Raum in einer Ortschaft besser nutzen zu können, darf hier am Fahrbahnrand geparkt werden, sofern die Parkfläche nicht durch ein Parken verboten Schild gekennzeichnet ist. Es ist verboten, Fahrzeuge auf Vorfahrtsstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften zu parken (§12, Abs. 3 Satz 8a StVO).

Wo darf man in Wohngebieten Parken? ›

Laut StVO § 12 Halten und Parken ist es nur Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 7,5 Tonnen verboten, zwischen 22 und 6 Uhr in reinen Wohngebieten zu parken. Auch Kraftfahrzeughänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 2,0 Tonnen sind von dieser Regelung betroffen.

Wie breit darf eine grundstückszufahrt sein? ›

Eine Zufahrt darf für PKW maximal 3 Meter breit sein.

Wie viel Rangieren ist zumutbar? ›

Nach Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) ist der Begriff „schmale Fahrbahn“, so wie er in der StVO gebraucht wird, bestimmt genug definiert – und nicht verfassungswidrig.

Ist man verpflichtet sein Auto in die Garage zu stellen? ›

Muss ich mein Auto also in der Garage parken, wenn ich eine habe? Nein, es gibt kein Gesetz, das einen verpflichtet, eine zur Verfügung stehende Garage auch zu nutzen. Wer also trotz Garage lieber am Straßenrand parkt, darf das machen. Nur muss der Platz in der Garage für das Auto eben trotzdem freigehalten werden.

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Author: Aracelis Kilback

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